1. Gemein­de­werke Sinzheim 
  2. /
  3. Mess­stel­len­be­trieb

Mess­stellen­betrieb

Seit 2016 gilt das Mess­stel­len­be­triebs­ge­setz (MsbG), das ver­langt, dass der Betrieb der Mess­stellen statt vom Netz­be­treiber von einem eigens aus­ge­wie­senen Mess­stel­len­be­treiber gewähr­leistet wird. Die Gemein­de­werke Sinz­heim über­nehmen nach § 3 MsbG den Mess­stel­len­be­trieb als grund­zu­stän­diger Mess­stel­len­be­treiber i. S. d. Gesetzes, soweit nicht eine ander­wei­tige Ver­ein­ba­rung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschluss­nutzer bezie­hungs­weise den Anschluss­nehmer getroffen wird. Wir ver­sorgen daher alle Ver­brau­cher mit Mess­ein­rich­tungen und warten diese für Sie. Bis 2032 müssen alle Haus­halte mit einem modernen oder sogar intel­li­genten Strom­zähler aus­ge­stattet werden. Auf der Seite Intel­li­gente Mess­sys­teme haben wir für Sie alle wich­tigen Infor­ma­tionen zusammengestellt.

Intel­li­gente Messsysteme

Laut Vor­gabe der Bun­des­netz­agentur müssen Anla­gen­be­treiber und Groß­ver­brau­cher inzwi­schen mit einem intel­li­genten Mess­system (Smart­Meter) aus­ge­stattet werden. Hierzu wurden fol­gende Vor­gaben gemacht:

  • Ver­brau­cher mit einem Jah­res­strom­ver­brauch von über 6.000 kWh und Anla­gen­be­treiber einer EEG- oder KWKG-Anlage mit einer instal­lierten Leis­tung über 7 kW erhalten ein intel­li­gentes Messsystem.
  • Ver­brau­cher mit einem Strom­ver­brauch bis inkl. 6.000 kWh bzw. Anla­gen­be­treiber einer EEG- oder KWKG-Anlage mit einer instal­lierten Leis­tung von 1 – 7 kW können optional ein intel­li­gentes Mess­system erhalten.
  • Wenn die Aus­stat­tung mit einem intel­li­genten Mess­system nach dem MsbG nicht vor­ge­sehen ist und soweit es wirt­schaft­lich ver­tretbar ist, müssen die Mess­stel­len­be­treiber alle Mess­stellen min­des­tens mit modernen Mess­ein­rich­tungen aus­zu­statten (gemäß § 29 Abs. 3 S.1 MsbG).
  • Ver­brau­cher mit einem Strom­ver­brauch von 6.000 – 10.000 kWh und Anla­gen­be­treiber einer EEG- oder KWKG-Anlage mit einer instal­lierten Leis­tung von mehr als 100 kW werden erst ab 2020 mit intel­li­genten Mess­sys­temen ausgestattet.

Down­loads

Mess­stel­len­ver­trag

All­ge­meine Bedin­gungen zum Mess­stel­len­ver­trag Strom

Die All­ge­meinen Bedin­gungen zum Mess­stel­len­ver­trag regeln den Mess­stel­len­be­trieb für moderne Mess­ein­rich­tungen und intel­li­gente Mess­sys­teme im Sinne des Mess­stel­len­be­triebs­ge­setzes im Bereich Elek­tri­zität zwi­schen uns als grund­zu­stän­digen Mess­stel­len­be­treiber und dem Anschluss­nutzer (Letzt­ver­brau­cher bzw. Anlagenbetreiber).

Dieser Mess­stel­len­ver­trag wird durch den Anschluss­nutzer kon­klu­dent durch Ener­gie­ent­nahme nach § 9 Abs. 3 MsbG geschlossen. Ein Zustan­de­kommen des Mess­stel­len­ver­trages durch Ener­gie­ent­nahme nach § 9 Abs. 3 MsbG mit dem Anschluss­nutzer gilt nicht, soweit zwi­schen den Gemein­de­werken Sinz­heim als grund­zu­stän­digen Mess­stel­len­be­treiber bereits ein Mess­stel­len­ver­trag mit dem Anschluss­nehmer oder mit dem Strom­lie­fe­ranten besteht.

Mess­stel­len­ver­trag

Preis­blätter

Diese Preise und Kon­di­tionen gelten für alle Anschluss­nehmer sowie für Anlagen- und Mess­stel­len­be­treiber, die Mess­ein­rich­tungen der Gemein­de­werke Sinz­heim nutzen.

Archiv

Markus Elble

Tech­ni­scher Bereichsleiter

GWS Gemein­de­werke Sinz­heim GmbH & Co. KG
Müll­ho­fener Str. 22
76547 Sinzheim

Das spricht für uns

Sau­beres Wasser

Wir belie­fern Sie mit Trink­wasser in erst­klas­siger Qualität.

Strom für Jeden

Wir bieten Ihnen güns­tige Strom­ta­rife für jeden Bedarf.

Zuver­lässig und sicher

Auf uns können Sie zählen! Wir sorgen für eine rei­bungs­lose Versorgung.