Stand: 30.01.2023
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Kern dieses Maßnahmenpakets sind Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.
Als Kundin und Kunde der Gemeindewerke Sinzheim brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden Ihre Abschläge für Strom entsprechend nach unten korrigieren. Sie erhalten einen angepassten Abschlagsplan von uns. Wir werden Sie zudem darüber informieren, wie sich diese Entlastungen konkret für Sie auswirken.
Die Preisbremsen sollen die stark angestiegenen Energiepreise abfedern. Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der ursprünglich vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
- für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde.
Sparen lohnt sich mehr denn je, weil Sie nur für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis erhalten. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den höheren, ursprünglich vertraglich vereinbarten Vertragspreis. Wer also 20% Energie spart, hat maximal gespart. Hier finden Sie Tipps zum Energiesparen. (https://sparenwasgeht.de)
Wichtig zu wissen: Die Umsetzung der Strompreisbremse in unseren IT-Systemen braucht Zeit. Für Januar und Februar bezahlen Sie daher bitte noch die ursprünglich kommunizierten Preise. Der Entlastungsbetrag wird anteilig auf Ihre Abschlagszahlungen verteilt, wodurch sich Ihr bisheriger monatlicher Abschlag verringert. Für die Monate Januar und Februar 2023 erfolgt eine rückwirkende Entlastung. Diese werden wir als Gutschrift in Ihrer Abschlagszahlung für März berücksichtigen. So hat es der Gesetzgeber vorgesehen. Sie können sich auf Ihre Gemeindewerke Sinzheim verlassen. Wir setzen die Strompreisbremse um!
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