Die GWS Gemeindewerke Sinzheim GmbH & Co. KG sind bemüht, ihre Webseite www.gw-sinzheim.de in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L‑BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.gw-sinzheim.de.
- Gemeindewerke Sinzheim
- /
- Barrierefreiheit
Erklärung Zur Barrierefreiheit
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L‑BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L‑BGG
- Fehlende Alt-Attribute bei einigen Grafiken und Bildern.
- Tabellen, die keine programmatisch erkennbaren Tabellenüberschriften enthalten.
- Textlinks im Fließtext, die ein geringes Kontrastverhältnis aufweisen.
- Zu geringer Textkontrast in einigen Schriftgrafiken.
- Einige automatische Umbrüche, bspw. bei den Suchergebnissen.
- Pop-up-Fenster/Ausklappmenüs, die sich nicht mit der Computertastatur schließen lassen.
- Animationen, die nicht pausiert werden können.
- Hyperlinks zu PDF-Dokumenten, die keine Informationen zum Dateiformat enthalten (fehlender Linkzweck).
- Modul-Elemente, die nicht mit der Computertastatur bedient werden können.
- Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können (Fehlerkennzeichnung).
- Syntaxfehler im Programmcode bei einigen Seiten.
- Links und Schaltflächen, deren Name, Rolle, Wert und Zustand nicht programmatisch erfasst werden können.
- Fehlende Erläuterungen zu den wesentlichen Website-Inhalten und der Website-Navigation in Deutscher Gebärdensprache.
- Fehlende Erläuterungen zu den wesentlichen Website-Inhalten und der Website-Navigation in leichter Sprache.
- Teilweise Dokumente, die seit dem 01.11.2017 eingestellt wurden.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L‑BBG kontinuierlich um.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.07.2022 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Bewertung der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit, nach § 4 Absatz 2, Ziffer 2 L‑BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat für den BITV-Test nach Barrierefreier-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 am 12. April 2022 5 Testseiten geprüft. Das verwendete Prüfverfahren orientiert sich am aktuellen BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren) BITV/WCAG-Test, der 98 Prüfschritte umfasst.
Die Erklärung wurde zuletzt am 26.07.2022 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
GWS Gemeindewerke Sinzheim GmbH & Co. KG
Müllhofener Str. 22
76547 Sinzheim
Telefon: 07221 806–510
Telefax: 07221 806–526
E‑Mail: info@gw-sinzheim.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L‑BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die GWS Gemeindewerke Sinzheim GmbH & Co. KG wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die GWS Gemeindewerke Sinzheim GmbH & Co. KG nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L‑BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antworten, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte / den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L‑BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L‑BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E‑Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der / des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach§ 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L‑BGG wird hingewiesen.
Das spricht für uns
Sauberes Wasser
Wir beliefern Sie mit Trinkwasser in erstklassiger Qualität.
Strom für Jeden
Wir bieten Ihnen günstige Stromtarife für jeden Bedarf.
Zuverlässig und sicher
Auf uns können Sie zählen! Wir sorgen für eine reibungslose Versorgung.