1. Gemein­de­werke Sinzheim 
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  3. Bar­rie­re­frei­heit

Erklä­rung Zur Barrierefreiheit

Die GWS Gemein­de­werke Sinz­heim GmbH & Co. KG sind bemüht, ihre Web­seite www.gw-sinzheim.de in Ein­klang mit § 10 Absatz 1 des Lan­des­be­hin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setzes (L‑BGG) bar­rie­re­frei zugäng­lich zu machen.
Diese Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit gilt für die Web­site www.gw-sinzheim.de.

1. Stand der Ver­ein­bar­keit mit den Anforderungen

Diese Web­seite ist wegen der fol­genden Unver­ein­bar­keiten teil­weise mit § 10 Absatz 1 L‑BGG vereinbar.

2. Nicht bar­rie­re­freie Inhalte

Die nach­ste­hend auf­ge­führten Inhalte sind aus den fol­genden Gründen nicht barrierefrei:
Unver­ein­bar­keit mit § 10 Absatz 1 L‑BGG

  • Feh­lende Alt-Attri­bute bei einigen Gra­fiken und Bildern.
  • Tabellen, die keine pro­gram­ma­tisch erkenn­baren Tabel­len­über­schriften enthalten.
  • Text­links im Fließ­text, die ein geringes Kon­trast­ver­hältnis aufweisen.
  • Zu geringer Text­kon­trast in einigen Schriftgrafiken.
  • Einige auto­ma­ti­sche Umbrüche, bspw. bei den Suchergebnissen.
  • Pop-up-Fens­ter/Aus­klapp­menüs, die sich nicht mit der Com­pu­ter­tas­tatur schließen lassen.
  • Ani­ma­tionen, die nicht pau­siert werden können.
  • Hyper­links zu PDF-Doku­menten, die keine Infor­ma­tionen zum Datei­format ent­halten (feh­lender Linkzweck).
  • Modul-Ele­mente, die nicht mit der Com­pu­ter­tas­tatur bedient werden können.
  • For­mu­lare, die der­zeit noch nicht bar­rie­re­frei zur Ver­fü­gung gestellt werden können (Feh­ler­kenn­zeich­nung).
  • Syn­tax­fehler im Pro­gramm­code bei einigen Seiten.
  • Links und Schalt­flä­chen, deren Name, Rolle, Wert und Zustand nicht pro­gram­ma­tisch erfasst werden können.
  • Feh­lende Erläu­te­rungen zu den wesent­li­chen Web­site-Inhalten und der Web­site-Navi­ga­tion in Deut­scher Gebärdensprache.
  • Feh­lende Erläu­te­rungen zu den wesent­li­chen Web­site-Inhalten und der Web­site-Navi­ga­tion in leichter Sprache.
  • Teil­weise Doku­mente, die seit dem 01.11.2017 ein­ge­stellt wurden.

Wir arbeiten an der bar­rie­re­freien Umset­zung der oben auf­ge­führten Inhalte und setzen die Rege­lungen des L‑BBG kon­ti­nu­ier­lich um.

3. Erstel­lung dieser Erklä­rung zur Barrierefreiheit

Diese Erklä­rung wurde am 26.07.2022 erstellt.
Die Erklä­rung beruht auf einer Bewer­tung der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung Baden-Würt­tem­berg, der Über­wa­chungs­stelle für mediale Bar­rie­re­frei­heit, nach § 4 Absatz 2, Ziffer 2 L‑BGG-Durch­füh­rungs­ver­ord­nung (DVO).
Die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung Baden-Würt­tem­berg hat für den BITV-Test nach Bar­rie­re­freier-Infor­ma­ti­ons­technik-Ver­ord­nung BITV 2.0 am 12. April 2022 5 Test­seiten geprüft. Das ver­wen­dete Prüf­ver­fahren ori­en­tiert sich am aktu­ellen BIK (bar­rie­re­frei infor­mieren und kom­mu­ni­zieren) BIT­V/WCAG-Test, der 98 Prüf­schritte umfasst.
Die Erklä­rung wurde zuletzt am 26.07.2022 überprüft.

4. Rück­mel­dung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim bar­rie­re­freien Zugang zu Inhalten unserer Inter­net­seite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

GWS Gemein­de­werke Sinz­heim GmbH & Co. KG
Müll­ho­fener Str. 22
76547 Sinzheim
Telefon: 07221 806–510
Telefax: 07221 806–526
E‑Mail: info@gw-sinzheim.de

5. Durch­set­zungs­ver­fahren

Um zu gewähr­leisten, dass diese Web­seite den in § 10 Absatz 1 L‑BGG beschrie­benen Anfor­de­rungen genügen, können Sie sich an die GWS Gemein­de­werke Sinz­heim GmbH & Co. KG wenden und eine ent­spre­chende Rück­mel­dung geben. Die ent­spre­chenden Kon­takt­daten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die GWS Gemein­de­werke Sinz­heim GmbH & Co. KG nicht inner­halb der in § 8 Satz 1 L‑BGG-DVO vor­ge­se­henen Frist auf Ihre Anfrage ant­worten, können Sie sich an die Beauf­tragte der Lan­des­re­gie­rung für die Belange von Men­schen mit Behin­de­rungen oder an die kom­mu­nale Beauf­tragte / den kom­mu­nalen Beauf­tragten für die Belange von Men­schen mit Behin­de­rungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L‑BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L‑BGG beschrie­benen Ombuds­funk­tion wenden.

Die Beauf­tragte der Lan­des­re­gie­rung für die Belange von Men­schen mit Behin­de­rungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behin­der­ten­be­auf­tragte
Geschäfts­stelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josen­hans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E‑Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kon­takt­daten der / des für Sie zustän­digen kom­mu­nalen Beauf­tragten für die Belange von Men­schen mit Behin­de­rungen können Sie über die Web­seite des Stadt- oder Land­kreises in Erfah­rung bringen, in wel­chem Sie Ihren dau­er­haften Wohn­sitz haben.
Auf die Mög­lich­keit des Ver­bands­kla­ge­rechts nach§ 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L‑BGG wird hingewiesen.

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