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Fragen und Ant­worten zum Thema Strom

Was auch immer Sie wissen wollen – wir haben die Antwort

Wie kün­dige ich meinen Strom­ver­trag? Wie melde ich Strom um, wenn ich umziehe? Und wofür stehen die Abkür­zungen HT und NT? Wir haben gesam­melt, vor wel­chen Her­aus­for­de­rungen unsere Kunden stehen und haben für Sie die häu­figsten Fragen und Ant­worten zusammengestellt.

Ent­de­cken Sie die wich­tigsten Fragen und Ant­worten rund um Strom

Die elek­tri­sche Leis­tung wird in Watt gemessen. Eine Kilo­watt­stunde (kWh) ist die Ener­gie­menge, die bei einer Leis­tung von einem Kilo­watt (kW) inner­halb von einer Stunde umge­setzt wird. Ein han­dels­üb­li­cher Föhn hat eine Leis­tung von 2.000 W. Er benö­tigt also in einer Stunde 2.000 Watt­stunden bezie­hungs­weise 2 kWh elek­tri­sche Energie. Wenn Sie Ihre Haare zehn Minuten lang föhnen, dann brau­chen Sie 0,3 kWh elek­tri­sche Energie.

Letzt­end­lich ist ein Wechsel für Jeder­mann mach- und in wenigen Schritten durch­führbar. Wir freuen uns natür­lich über jeden Kunden, den wir mit dem Angebot der Gemein­de­werke Sinz­heim überzeugen.

  1. Füllen Sie die Anmel­dung für die Strom­be­lie­fe­rung der Gemein­de­werke Sinz­heim voll­ständig aus – direkt online in unserem Tarif­rechner oder bei der Erst­an­mel­dung alter­nativ über unser Online-For­mular Anmel­dung.
  2. Wir kün­digen für Sie Ihren alten Strom­ver­trag. Sie erhalten von Ihrem Ver­sorger eine Kün­di­gungs­be­stä­ti­gung und eine Abschluss­rech­nung. Even­tuell wird der Tarif­zähler noch einmal abgelesen.
  3. Fertig – nun bekommen Sie den Strom von den Gemein­de­werken Sinzheim.

HT und NT stehen für Hoch- und Nie­der­tarif. Sind auf Ihrem Zähler beide Abkür­zungen zu lesen? Dann han­delt es sich um einen Dop­pel­ta­rif­zähler. Einen sol­chen benö­tigen Sie, falls in Ihrem Tarif zwi­schen Haupt- und Neben­strom unter­schieden wird. Das ist zum Bei­spiel der Fall, wenn Sie eine Spei­cher­hei­zung oder Wär­me­pumpe haben. Der im Neben­tarif ver­brauchte Strom ist güns­tiger als der, der tags­über ver­braucht wird. Dieser wird auch als Nacht­strom bezeichnet.

Die Able­sung der Strom- und Was­ser­zähler ist die Grund­lage für die Jah­res­ver­brauchs­ab­rech­nung. Diese erfolgt im Dezember und wird durch die Bediens­teten der Gemein­de­werke Sinz­heim durch­ge­führt. Sie können Ihren Zäh­ler­stand aber auch selbst ablesen und uns diesen mit­teilen. Ver­wenden Sie hierzu unser Online-For­mular, das Sie uns direkt online über­mit­teln können.

Die Abschlags­zah­lung benennt die Teil­zah­lung eines Kunden an einen Dienst­leister, Ver­käufer oder Hand­werker. An die Gemein­de­werke Sinz­heim zahlen Sie bei­spiels­weise monat­lich die Energie, die Sie von uns erhalten. Dieser feste Betrag wird von Februar bis Dezember, also 11 Mal pro Jahr, fällig. Die Höhe berechnet sich aus Ihrem vor­aus­sicht­li­chen Ver­brauch und wird unseren Kunden im Voraus mitgeteilt.

Am Ende des Jahres wird der Zäh­ler­stand abge­lesen und der geschätzte Ver­brauch mit dem tat­säch­li­chen ver­gli­chen. War Ihre Abschlags­zah­lung zu hoch, wird Ihnen der zu viel gezahlte Betrag zurück­er­stattet. War sie zu niedrig, zahlen Sie den Rest­be­trag nach. Auf dieser Basis wird dann die Abschlags­zah­lung für das neue Jahr kalkuliert.

Kun­den­ser­vice
GWS Gemein­de­werke Sinz­heim GmbH & Co. KG
Müll­ho­fener Str. 22
76547 Sinzheim

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