Wie kündige ich meinen Stromvertrag? Wie melde ich Strom um, wenn ich umziehe? Und wofür stehen die Abkürzungen HT und NT? Wir haben gesammelt, vor welchen Herausforderungen unsere Kunden stehen und haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
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Fragen und Antworten zum Thema Strom
Was auch immer Sie wissen wollen – wir haben die Antwort
Entdecken Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Strom
Die elektrische Leistung wird in Watt gemessen. Eine Kilowattstunde (kWh) ist die Energiemenge, die bei einer Leistung von einem Kilowatt (kW) innerhalb von einer Stunde umgesetzt wird. Ein handelsüblicher Föhn hat eine Leistung von 2.000 W. Er benötigt also in einer Stunde 2.000 Wattstunden beziehungsweise 2 kWh elektrische Energie. Wenn Sie Ihre Haare zehn Minuten lang föhnen, dann brauchen Sie 0,3 kWh elektrische Energie.
Letztendlich ist ein Wechsel für Jedermann mach- und in wenigen Schritten durchführbar. Wir freuen uns natürlich über jeden Kunden, den wir mit dem Angebot der Gemeindewerke Sinzheim überzeugen.
- Füllen Sie die Anmeldung für die Strombelieferung der Gemeindewerke Sinzheim vollständig aus – direkt online in unserem Tarifrechner oder bei der Erstanmeldung alternativ über unser Online-Formular Anmeldung.
- Wir kündigen für Sie Ihren alten Stromvertrag. Sie erhalten von Ihrem Versorger eine Kündigungsbestätigung und eine Abschlussrechnung. Eventuell wird der Tarifzähler noch einmal abgelesen.
- Fertig – nun bekommen Sie den Strom von den Gemeindewerken Sinzheim.
HT und NT stehen für Hoch- und Niedertarif. Sind auf Ihrem Zähler beide Abkürzungen zu lesen? Dann handelt es sich um einen Doppeltarifzähler. Einen solchen benötigen Sie, falls in Ihrem Tarif zwischen Haupt- und Nebenstrom unterschieden wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie eine Speicherheizung oder Wärmepumpe haben. Der im Nebentarif verbrauchte Strom ist günstiger als der, der tagsüber verbraucht wird. Dieser wird auch als Nachtstrom bezeichnet.
Die Ablesung der Strom- und Wasserzähler ist die Grundlage für die Jahresverbrauchsabrechnung. Diese erfolgt im Dezember und wird durch die Bediensteten der Gemeindewerke Sinzheim durchgeführt. Sie können Ihren Zählerstand aber auch selbst ablesen und uns diesen mitteilen. Verwenden Sie hierzu unser Online-Formular, das Sie uns direkt online übermitteln können.
Die Abschlagszahlung benennt die Teilzahlung eines Kunden an einen Dienstleister, Verkäufer oder Handwerker. An die Gemeindewerke Sinzheim zahlen Sie beispielsweise monatlich die Energie, die Sie von uns erhalten. Dieser feste Betrag wird von Februar bis Dezember, also 11 Mal pro Jahr, fällig. Die Höhe berechnet sich aus Ihrem voraussichtlichen Verbrauch und wird unseren Kunden im Voraus mitgeteilt.
Am Ende des Jahres wird der Zählerstand abgelesen und der geschätzte Verbrauch mit dem tatsächlichen verglichen. War Ihre Abschlagszahlung zu hoch, wird Ihnen der zu viel gezahlte Betrag zurückerstattet. War sie zu niedrig, zahlen Sie den Restbetrag nach. Auf dieser Basis wird dann die Abschlagszahlung für das neue Jahr kalkuliert.
Kundenservice
76547 Sinzheim
07221 / 806–517
07221 / 806–526
info@gw-sinzheim.de
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