Strompreisanpassung ab 01.04.2024
16.02.2024 Allgemein
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Ihr regionaler Energieversorger ist es unsere Aufgabe, Sie fair und zuverlässig mit Energie zu versorgen.
Ihr Strompreis setzt sich aus vielen verschiedenen Bestandteilen zusammen – auf den Großteil der Kosten haben wir keinen Einfluss. Dazu zählen die regulierten Netzentgelte und die §19 Netzentgeltverordnungs-Umlage, die Beide stark gestiegen sind.
Zum Hintergrund: Die Bundesregierung hatte ursprünglich geplant, zur Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte 2024, einen Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zu gewähren.
Das Bundesverfassungsgericht hat Mitte November 2023 allerdings entschieden, dass die Umwidmung des Geldes nicht verfassungsgemäß ist. Da eine anderweitige Finanzierung des Zuschusses durch die Bundesregierung scheiterte, müssen nun die höheren Kosten die Verbraucher*innen tragen.
Grundversorgung ET:
Alter Preis (brutto) Neuer Preis (brutto) Differenz (brutto)
Arbeitspreis ET 39,835 Cent/kWh 42,215 Cent/kWh 2,380 Cent/kWh
Grundversorgung HT/NT:
Alter Preis (brutto) Neuer Preis (brutto) Differenz (brutto)
Arbeitspreis HT 39,835 Cent/kWh 42,215 Cent/kWh 2,380 Cent/kWh
Arbeitspreis NT 38,394 Cent/kWh 40,774 Cent/kWh 2,380 Cent/kWh
Die Preisänderungen in unseren Sondertarifen für Jahresfix, unser Ökotarif Urstrom, unsere Tarife für die Elektro-Speicherheizungsanlagen, sowie für Wärmepumpen entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.
Gut zu wissen: Wir errechnen den Zählerstand zur Preisanpassung automatisch für Sie. Wollen Sie Ihren Abschlag erhöhen oder in unseren günstigen Festpreis wechseln? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Ihr gutes Recht: Auch wenn die Kosten deutschlandweit an alle Verbraucher*innen umverteilt werden, haben Sie bei der Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht und können Ihren Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Frist zum 01.04.2024 kündigen.
Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da! Freundliche Grüße aus dem Kundenservice