Strompreisanpassung und Aktualisierung unserer AGB ab 01.01.2024
17.11.2023 Allgemein
Liebe Kundinnen und Kunden,
zum 01.01.2024 reduzieren sich unsere Strombeschaffungskosten. Diese setzen wir gerne in günstigere Arbeitspreise für Sie um. Die günstigeren Arbeitspreise und gestiegenen Grundpreise aufgrund erhöhter Netzkosten, stellen sich in unseren Grundversorgungstarifen wie folgt dar:
Grundversorgung ET:
Alter Preis (brutto) Neuer Preis (brutto) Differenz (brutto)
Arbeitspreis ET 45,763 Cent/kWh 39,835 Cent/kWh ‑5,928 Cent/kWh
Grundpreis 8,33 €/Monat 12,30 €/Monat 3,97 €/Monat
Grundversorgung HT/NT:
Alter Preis (brutto) Neuer Preis (brutto) Differenz (brutto)
Arbeitspreis HT 45,763 Cent/kWh 39,835 Cent/kWh ‑5,928 Cent/kWh
Arbeitspreis NT 44,322 Cent/kWh 38,394 Cent/kWh ‑5,928 Cent/kWh
Grundpreis 11,04 €/Monat 15,01 €/Monat 3,97 €/Monat
Die Preisänderungen in unseren Sondertarifen für Jahresfix, unser Ökotarif Urstrom, unsere Tarife für die Elektro-Speicherheizungsanlagen, sowie für Wärmepumpen entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.
Sie sind interessiert an einer Preisgarantie bis zum 31.12.2025 und möchten mit einem noch günstigeren Preis Geld sparen? Gerne bieten wir Ihnen unseren neuen Festpreisvertrag FIX 2024/2025, zu einem Arbeitspreis von 35,990 Cent/kWh (brutto), an. Füllen Sie ganz einfach das verlinkte Formular für den Tarifwechsel aus und senden dieses an uns.
Zum 01.01.2024 tritt eine Aktualisierung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (SLP) in Kraft.
Die künftig gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (SLP) finden hier.
Eine Gegenüberstellung der aktuellen und vorhergehenden Fassung finden Sie hier.
Im Falle einer Änderung der Preise oder der ergänzenden Bedingungen steht Ihnen das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung per E‑Mail an vertrieb@gw-sinzheim.de oder rufen Sie uns an unter 07221 / 806–517.
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