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Bepro­bung der Brunnen im pri­vaten Bereich auf PFC

14.07.2017 All­ge­mein

Die Kosten einer Erst­be­pro­bung werden kom­plett von der Gemeinde über­nommen. Die Abwick­lung erfolgt über die Gemeindewerke.

Die Kosten einer Erst­be­pro­bung werden kom­plett von der Gemeinde übernommen.
Die Abwick­lung erfolgt über die Gemeindewerke.

Zur Aus­füh­rung der Erst­be­pro­bung benö­tigen wir fol­gende Angaben:

1. Einen form­losen schrift­li­chen Antrag vom Grund­stücks­ei­gen­tümer mit Flur­­stück-Nr. und Adresse auf  der der Brunnen beprobt werden soll.

2. Eine form­lose schrift­liche Erklä­rung, dass die Gemein­de­werke das Ergebnis der Bepro­bung für wei­tere Zwecke ver­wenden dürfen.

Hier eine Vor­lage für beides von den Gemeindewerken.

Da die Proben von einem Labor durch­ge­führt werden, bitten wir Sie Ihre Tele­fon­nummer auf dem schrift­li­chen Antrag anzu­geben, damit wir Sie zur Ver­ein­ba­rung eines Ter­mins, zur Bepro­bung des Brun­nens errei­chen können.

Die Bepro­bung soll jeweils im August, Sep­tember und Oktober durch­ge­führt werden. Sollten Sie in dieser Zeit im Urlaub sein, bitten wir es auf dem Antrag zu vermerken.

Der Brunnen muss beim Land­ratsamt ‑Umweltamt- gemeldet sein.
Ein ent­spre­chender Antrag (alter­nativ als PDF zum Down­load) kann bei den Gemein­de­werken abge­holt werden.

Für wei­tere Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefon-Nr. 07221/806–532 oder 806–515 und 806–516 zur Verfügung.

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