Beprobung der Brunnen im privaten Bereich auf PFC
14.07.2017 Allgemein
Die Kosten einer Erstbeprobung werden komplett von der Gemeinde übernommen. Die Abwicklung erfolgt über die Gemeindewerke.
Die Kosten einer Erstbeprobung werden komplett von der Gemeinde übernommen.
Die Abwicklung erfolgt über die Gemeindewerke.
Zur Ausführung der Erstbeprobung benötigen wir folgende Angaben:
1. Einen formlosen schriftlichen Antrag vom Grundstückseigentümer mit Flurstück-Nr. und Adresse auf der der Brunnen beprobt werden soll.
2. Eine formlose schriftliche Erklärung, dass die Gemeindewerke das Ergebnis der Beprobung für weitere Zwecke verwenden dürfen.
Hier eine Vorlage für beides von den Gemeindewerken.
Da die Proben von einem Labor durchgeführt werden, bitten wir Sie Ihre Telefonnummer auf dem schriftlichen Antrag anzugeben, damit wir Sie zur Vereinbarung eines Termins, zur Beprobung des Brunnens erreichen können.
Die Beprobung soll jeweils im August, September und Oktober durchgeführt werden. Sollten Sie in dieser Zeit im Urlaub sein, bitten wir es auf dem Antrag zu vermerken.
Der Brunnen muss beim Landratsamt ‑Umweltamt- gemeldet sein.
Ein entsprechender Antrag (alternativ als PDF zum Download) kann bei den Gemeindewerken abgeholt werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefon-Nr. 07221/806–532 oder 806–515 und 806–516 zur Verfügung.
Ihre Gemeindewerke Sinzheim