Liebe Kundinnen und Kunden,
das Kundencenter der Gemeindewerke ist am Faschingsdienstag 21.02.2023 nur von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Beste Grüße
Ihre Gemeindewerke Sinzheim
Auch in diesem Jahr werden Wasserzähler in der Gemeinde gewechselt. Ab Februar werden wir durch Mitarbeiter der Firma ASP Metering unterstützt. Auch werden durch unsere eigenen Monteure Wasserzähler gewechselt. Von unserer Seite werden keine Anschreiben an die Haushalte versendet.
Die Mitarbeiter der Firma ASP Metering und unsere eigenen Monteure führen einen Dienstausweis ausgestellt von den Gemeindewerken Sinzheim mit, den sie auf Verlangen vorzeigen können. Es werden nur die Zähler gewechselt, deren Eichgültigkeit abgelaufen ist. Gerne können Sie auch einen Termin mit den Monteuren vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindewerke Sinzheim
Stand: 30.01.2023
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Kern dieses Maßnahmenpakets sind Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.
Als Kundin und Kunde der Gemeindewerke Sinzheim brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden Ihre Abschläge für Strom entsprechend nach unten korrigieren. Sie erhalten einen angepassten Abschlagsplan von uns. Wir werden Sie zudem darüber informieren, wie sich diese Entlastungen konkret für Sie auswirken.
Die Preisbremsen sollen die stark angestiegenen Energiepreise abfedern. Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der ursprünglich vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
- für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde.
Sparen lohnt sich mehr denn je, weil Sie nur für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis erhalten. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den höheren, ursprünglich vertraglich vereinbarten Vertragspreis. Wer also 20% Energie spart, hat maximal gespart. Hier finden Sie Tipps zum Energiesparen. (https://sparenwasgeht.de)
Wichtig zu wissen: Die Umsetzung der Strompreisbremse in unseren IT-Systemen braucht Zeit. Für Januar und Februar bezahlen Sie daher bitte noch die ursprünglich kommunizierten Preise. Der Entlastungsbetrag wird anteilig auf Ihre Abschlagszahlungen verteilt, wodurch sich Ihr bisheriger monatlicher Abschlag verringert. Für die Monate Januar und Februar 2023 erfolgt eine rückwirkende Entlastung. Diese werden wir als Gutschrift in Ihrer Abschlagszahlung für März berücksichtigen. So hat es der Gesetzgeber vorgesehen. Sie können sich auf Ihre Gemeindewerke Sinzheim verlassen. Wir setzen die Strompreisbremse um!
In diesen Tagen werden die Jahresschlussrechnungen für das Jahr 2022 zugestellt. Hier finden Sie Informationen zu der Rechnung.
Sollten Sie Fragen zu der Rechnung haben, gibt es folgende Informationsmöglichkeiten:
- Erklärung des Rechnungsformulares im PDF-Format
- Strompreisblatt von 01.01.2022 bis 30.06.2022 zum Preisvergleich
- Strompreisblatt von 01.07.2022, nach Wegfall EEG-Abgabe, zum Preisvergleich
Hinweis zur Strompreisbremse: Die auf den Rechnungen ausgewiesenen Abschläge für Strom werden nach Vorgabe des Gesetzgebers voraussichtlich ab März 2023 automatisch angepasst. Sie erhalten dann nochmals eine Mitteilung über die neue Höhe des Stromabschlages. Bei Änderungswünschen können Sie sich dann mit uns in Verbindung setzen.
Möchten Sie eine schriftliche Auskunft, so können Sie uns unter
Fax-Nr. 07221 806–526 oder per E‑Mail an vertrieb@gw-sinzheim.de Ihre Anfrage zukommen lassen.
Für eine telefonische Auskunft steht Ihnen unser Kundenservice-Abrechnung unter Tel.-Nr. 07221 806–517 zur Verfügung.
Für Fragen hinsichtlich Niederschlags- bzw. Regenwassergebühr
wenden Sie sich bitte an das Rechnungsamt der Gemeinde Sinzheim.
Tel. 07221 806 210 oder 07221 806 211.
Liebe Kundinnen und Kunden,
Achtung: Ab sofort haben wir eine neue IBAN!
IBAN: DE15 6625 1434 0000 5272 59, BIC: SOLADES1BHL
Sparkasse Bühl (BLZ 662 514 34) Kto-Nr. 527259
Falls Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, passen Sie diesen bitte an. Überweisen Sie die Beträge/Gebühren selbst, achten Sie bitte bei der nächsten Überweisung auf die korrekte IBAN.
Wenn Sie Beiträge/Gebühren bereits von uns abbuchen lassen, müssen Sie nichts unternehmen.
Beste Grüße
Ihre Gemeindewerke
Aufgrund der aktuellen Marktsituation, können wir derzeit nur Anmeldungen in unserem Netzgebiet annehmen.
Die Belieferung/Versorgung in fremden Netzgebieten ist somit momentan nicht möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Diese Anrufer melden sich mit Gemeindewerke Sinzheim.
Hierzu teilen wir mit, dass die Gemeindewerke nicht telefonisch die Zählerstände abfragen. Am besten ist, Sie reagieren nicht, bzw. teilen diesen Anrufern keine Zählerstände mit, da mit dieser Information ungewollte Lieferantenwechsel angestoßen werden können.
Falls der Ableser niemanden antrifft haben Sie eine Information im Briefkasten liegen, worauf Sie sich melden bzw. den Gemeindewerke die Zählerstände per E‑Mail mit Bildanhang mitteilen können.
Liebe Kundinnen und Kunden,
aufgrund einer internen Weiterbildung ist das Kundencenter am 28.11.2022 ganztägig geschlossen, wir bitten um Ihr Verständnis. In dringenden Fällen sind wir unter 07221 806517 oder per E‑Mail: vertrieb@gw-sinzheim.de für Sie erreichbar.
Beste Grüße
Ihre Gemeindewerke Sinzheim
Die Kosten für den Einkauf von Energie an den Börsen sind drastisch gestiegen. Auch die Gemeindewerke Sinzheim sind beim Einkauf von Energie mit Kosten in nie dagewesener Höhe konfrontiert.
Dank unserer vorausschauenden und risikominimierenden Beschaffungsstrategie können wir die Auswirkungen der hohen Großhandelspreise auf unsere Tarife begrenzen. Ähnlich wie viele andere Energieversorger können auch wir die Kostensteigerungen jedoch nicht vollständig ausgleichen. Unterm Strich haben diese Faktoren dazu geführt, dass wir die Preise zum 01.01.2023 in unserer Grund- und Ersatzversorgung wie folgt erhöhen müssen:
Zähler Erhöhung Arbeitspreis neu
ET/HT 21,272 Cent/kWh (brutto) 45,763 Cent/kWh (brutto)
NT 21,217 Cent/kWh (brutto) 44,322 Cent/kWh (brutto)
Zähler Erhöhung Grundpreis inkl. Verrechnungspreis neu
ET 0,73 €/Monat (brutto) 8,33 €/Monat (brutto)
HT/NT 1,00 €/Monat (brutto) 11,04 €/Monat (brutto)
Ebenfalls von Preiserhöhungen betroffen sind unser Sonderabkommen für Jahresfix, unser Ökotarif Urstrom, unsere Tarife für die Elektro-Speicherheizungsanlagen, sowie für Wärmepumpen.
Mehr Informationen zu den Preisen finden Sie in unserem Preisblatt. Bitte beachten Sie, dass die neuen Preise ab 01. Januar 2023 gültig sind.
Gemäß § 5 Abs. 3 Strom GVV bzw. § 41 Abs. 5 EnWG steht Ihnen im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.
Ihre Gemeindewerke Sinzheim
Auch in diesem Jahr werden Wasserzähler in der Gemeinde gewechselt. Ab Oktober werden wir durch Mitarbeiter der Firma ASP Metering unterstützt. Die Firma ASP Metering wird die ihnen zugewiesenen Haushalte mit einem Schreiben zur Terminvereinbarung informieren. Wir bitten die angeschriebenen Haushalte die angegebenen Termine auf dem Anschreiben einzuhalten oder einen Ersatztermin mit der Firma ASP Metering (Telefonnummer steht auf dem Anschreiben) zu vereinbaren. Auch werden durch unsere eigenen Monteure Wasserzähler gewechselt. Von unserer Seite werden keine Anschreiben an die Haushalte versendet.
Die Mitarbeiter der Firma ASP Metering und unsere eigenen Monteure führen einen Dienstausweis ausgestellt von den Gemeindewerke Sinzheim mit, den sie auf Verlangen vorzeigen können. Es werden nur die Zähler gewechselt, deren Eichgültigkeit abgelaufen ist. Sie brauchen nichts zu unternehmen, außer der vorgeschlagene Termin auf dem Anschreiben passt nicht.
Wir bitten Sie sich zu Ihrem eigenen Schutz und der der Mitarbeiter an die Empfehlungen der Gesundheitsbehörden zum Schutz vor Corona zu halten.