- Die Ladepunkte für E‑Fahrzeuge in der Tiefgarage am Rathaus und vor dem Kundencenter der GWS sind ab 27.04.2022 kostenpflichtig.
- Das Bezahlsystem läuft über den Anbieter Compleo. Für die Nutzung der Ladepunkte ist die Bezahl-App eCharge+ von Compleo (Innogy) nötig (Infos über weitere Kompatibilität sind im Anhang).
- Zum Nutzen der Ladepunkte ist der QR-Code mit der Überschrift “intercharge“ zu scannen.
- Die Ladepunkte in der Tiefgarage am Rathaus stehen täglich während der Öffnungszeit der Tiefgarage von 7.00–22.00 Uhr zur Verfügung (maximale Parkdauer 3 Stunden).
- Bei allen Ladepunkten bitte die Start- und Blockiergebühr des jeweiligen Anbieters beachten.
- Bei Fragen oder einer Störung in der App bzw. beim Ladevorgang ist die Hotline von Compleo +49 800 2255793 zu verständigen.
- Die Preise werden vom jeweiligen Anbieter der Lade-App bzw. Ladekarte festgelegt und berechnet.
In diesen Tagen werden die Jahresschlussrechnungen für das Jahr 2022 zugestellt. Hier finden Sie Informationen zu der Rechnung.
Sollten Sie Fragen zu der Rechnung haben, gibt es folgende Informationsmöglichkeiten:
- Erklärung des Rechnungsformulares im PDF-Format
- Strompreisblatt von 01.01.2022 bis 30.06.2022 zum Preisvergleich
- Strompreisblatt von 01.07.2022, nach Wegfall EEG-Abgabe, zum Preisvergleich
Hinweis zur Strompreisbremse: Die auf den Rechnungen ausgewiesenen Abschläge für Strom werden nach Vorgabe des Gesetzgebers voraussichtlich ab März 2023 automatisch angepasst. Sie erhalten dann nochmals eine Mitteilung über die neue Höhe des Stromabschlages. Bei Änderungswünschen können Sie sich dann mit uns in Verbindung setzen.
Möchten Sie eine schriftliche Auskunft, so können Sie uns unter
Fax-Nr. 07221 806–526 oder per E‑Mail an vertrieb@gw-sinzheim.de Ihre Anfrage zukommen lassen.
Für eine telefonische Auskunft steht Ihnen unser Kundenservice-Abrechnung unter Tel.-Nr. 07221 806–517 zur Verfügung.
Für Fragen hinsichtlich Niederschlags- bzw. Regenwassergebühr
wenden Sie sich bitte an das Rechnungsamt der Gemeinde Sinzheim.
Tel. 07221 806 210 oder 07221 806 211.
Diese Anrufer melden sich mit Gemeindewerke Sinzheim.
Hierzu teilen wir mit, dass die Gemeindewerke nicht telefonisch die Zählerstände abfragen. Am besten ist, Sie reagieren nicht, bzw. teilen diesen Anrufern keine Zählerstände mit, da mit dieser Information ungewollte Lieferantenwechsel angestoßen werden können.
Falls der Ableser niemanden antrifft haben Sie eine Information im Briefkasten liegen, worauf Sie sich melden bzw. den Gemeindewerke die Zählerstände per E‑Mail mit Bildanhang mitteilen können.
Auch in diesem Jahr werden Wasserzähler in der Gemeinde gewechselt. Ab Oktober werden wir durch Mitarbeiter der Firma ASP Metering unterstützt. Die Firma ASP Metering wird die ihnen zugewiesenen Haushalte mit einem Schreiben zur Terminvereinbarung informieren. Wir bitten die angeschriebenen Haushalte die angegebenen Termine auf dem Anschreiben einzuhalten oder einen Ersatztermin mit der Firma ASP Metering (Telefonnummer steht auf dem Anschreiben) zu vereinbaren. Auch werden durch unsere eigenen Monteure Wasserzähler gewechselt. Von unserer Seite werden keine Anschreiben an die Haushalte versendet.
Die Mitarbeiter der Firma ASP Metering und unsere eigenen Monteure führen einen Dienstausweis ausgestellt von den Gemeindewerke Sinzheim mit, den sie auf Verlangen vorzeigen können. Es werden nur die Zähler gewechselt, deren Eichgültigkeit abgelaufen ist. Sie brauchen nichts zu unternehmen, außer der vorgeschlagene Termin auf dem Anschreiben passt nicht.
Wir bitten Sie sich zu Ihrem eigenen Schutz und der der Mitarbeiter an die Empfehlungen der Gesundheitsbehörden zum Schutz vor Corona zu halten.
Grundsätzlich ist das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Rahmen des Gemeingebrauchs mit Schöpfhandgefäßen wie Eimern und Gießkannen beispielsweise zum Gartengießen und in geringen Mengen für die Landwirtschaft, Forstwirtschaft und den Gartenbau zulässig. Nach der Allgemeinverfügung ist nun jede Wasserentnahme aus den Oberflächengewässer untersagt, auch nicht in kleinen Mengen, durch Schöpfgeräte oder Pumpen. Ausgenommen ist das Tränken von Vieh. Die Wasserbehörde beim Landratsamt Rastatt weist darauf hin, dass das Verbot sowohl für private Zwecke als auch für die Landwirtschaft, den Forst und den Gartenbau gilt.
Das Verbot hat seinen Grund: Die gravierende sommerliche Trockenheit aufgrund fehlender Niederschläge hat im Landkreis Rastatt dazu geführt, dass die Fließgewässer nur noch so wenig Wasser führen oder die Seen so niedrige Wasserstände aufweisen, dass die Gewässerökologie beeinträchtigt ist beziehungsweise nachhaltig gestört zu werden droht. Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern verstärkt diese Gefahr um ein weiteres. Dies gilt selbst dann, wenn an einzelnen Entnahmestellen noch eine ausreichende Wasserführung beobachtbar sein sollte.
Eine ungeregelte und unbeschränkte Entnahme von Wasser bedroht die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern und gefährdet deren notwendige natürliche Selbstreinigung. Sonneneinstrahlung und Hitze sorgen zudem für eine hohe Wassertemperatur. Gewitter und Regenschauer sorgen oft nur für eine kurze, aber nicht nachhaltige Verbesserung. Sollte sich die Wetterlage nicht ändern, ist vorgesehen, den Zeitraum der Einschränkung des Gemeingebrauchs gegebenenfalls zu verlängern.
Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung kann während der Öffnungszeiten bei der unteren Wasserbehörde im Landratsamt Rastatt, Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht, Zimmer A 3.24, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt sowie auf der Internetseite des Landratsamtes Rastatt unter www.landkreis-rastatt.de/bekanntmachungen eingesehen werden.
Kunden der Gemeindewerke haben uns mitgeteilt, dass in letzter Zeit vermehrt Anrufe von “Energieberater” erfolgen, da der Kunde sich auf einem Vergleichsportal über Strompreise informiert hätte.
Falls Sie nicht die Absicht haben den Stromlieferanten zu wechseln geben Sie bei solchen Anrufen weder die Zählernummer, noch Daten der Abnahmestelle bekannt.
Diese Daten können von den Anrufern zur unberechtigten Abmeldung von Lieferstellen benutzt werden. Ist die Abmeldung der Lieferstelle erstmal per elektronischem Datenaustausch in die EDV-Systeme gelaufen, kann diese nicht mehr zurückgenommen werden, da hierdurch automatische Abläufe angestoßen werden.
Wir bitten Sie, bei derartigen Anrufen äußerste Vorsicht walten zu lassen.
Im Falle von Vertragsänderungen setzen sich die Gemeindewerke immer schriftlich mit Ihnen in Verbindung.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bitte benutzen Sie kein Trinkwasser zum Beregnen Ihrer Gärten oder Befüllen von Gartenpools. Entnehmen Sie auch kein Wasser aus Flüssen und Seen, um Ihre Pflanzen zu bewässern. Durch die lang anhaltende Trockenheit sind unsere Gewässer bereits sehr in Mitleidenschaft gezogen und vom Austrocknen bedroht.
Wegen der erhöhten Waldbrandgefahr müssen wir auch daran denken, ausreichend Löschwasser vorzuhalten. Bitte gehen Sie daher verantwortungsvoll mit dem kostbaren Trinkwasser um und verbrauchen nur das, was unbedingt nötig ist.
Ihr
Erik Ernst, Bürgermeister
Aufgrund einer internen Infoveranstaltung sind die Gemeindewerke am Freitag, 22.07.2022, erst ab 10:00 Uhr geöffnet bzw. erreichbar.
Wir bitten um Verständnis.
Im Ortsteil Winden ist uns ein Stromausfall gemeldet worden.
Unsere Techniker sind dabei den Störfall zu erkunden und ggf. zu beheben.
Nach letztem Informationsstand sollte die Versorgung ab ca. 10:30 Uhr wiederhergestellt
sein.
Bei Störungen der Versorgung ist der Bereitschaftsdienst unter 07221 806 500 erreichbar.