In diesen Tagen werden die Jah­res­schluss­rech­nungen für das Jahr 2022 zuge­stellt. Hier finden Sie Infor­ma­tionen zu der Rechnung.

Sollten Sie Fragen zu der Rech­nung haben, gibt es fol­gende Informationsmöglichkeiten:

Hin­weis zur Strom­preis­bremse: Die auf den Rech­nungen aus­ge­wie­senen Abschläge für Strom werden nach Vor­gabe des Gesetz­ge­bers vor­aus­sicht­lich ab März 2023 auto­ma­tisch ange­passt. Sie erhalten dann noch­mals eine Mit­tei­lung über die neue Höhe des Strom­ab­schlages. Bei Ände­rungs­wün­schen können Sie sich dann mit uns in Ver­bin­dung setzen.

Möchten Sie eine schrift­liche Aus­kunft, so können Sie uns unter
Fax-Nr. 07221 806–526 oder per E‑Mail an vertrieb@gw-sinzheim.de Ihre Anfrage zukommen lassen.

Für eine tele­fo­ni­sche Aus­kunft steht Ihnen unser Kun­den­ser­vice-Abrech­nung unter Tel.-Nr. 07221 806–517 zur Verfügung.

Für Fragen hin­sicht­lich Nie­der­schlags- bzw. Regenwassergebühr
wenden Sie sich bitte an das Rech­nungsamt der Gemeinde Sinzheim.
Tel. 07221 806 210 oder 07221 806 211.

Diese Anrufer melden sich mit Gemein­de­werke Sinzheim.

Hierzu teilen wir mit, dass die Gemein­de­werke nicht tele­fo­nisch die Zäh­ler­stände abfragen. Am besten ist, Sie reagieren nicht, bzw. teilen diesen Anru­fern keine Zäh­ler­stände mit, da mit dieser Infor­ma­tion unge­wollte Lie­fe­ran­ten­wechsel ange­stoßen werden können.

Falls der Ableser nie­manden antrifft haben Sie eine Infor­ma­tion im Brief­kasten liegen, worauf Sie sich melden bzw. den Gemein­de­werke die Zäh­ler­stände per E‑Mail mit Bild­an­hang mit­teilen können.

Auch in diesem Jahr werden Was­ser­zähler in der Gemeinde gewech­selt. Ab Oktober werden wir durch Mit­ar­beiter der Firma ASP Metering unter­stützt. Die Firma ASP Metering wird die ihnen zuge­wie­senen Haus­halte mit einem Schreiben zur Ter­min­ver­ein­ba­rung infor­mieren. Wir bitten die ange­schrie­benen Haus­halte die ange­ge­benen Ter­mine auf dem Anschreiben ein­zu­halten oder einen Ersatz­termin mit der Firma ASP Metering (Tele­fon­nummer steht auf dem Anschreiben) zu ver­ein­baren. Auch werden durch unsere eigenen Mon­teure Was­ser­zähler gewech­selt. Von unserer Seite werden keine Anschreiben an die Haus­halte versendet.

Die Mit­ar­beiter der Firma ASP Metering und unsere eigenen Mon­teure führen einen Dienst­aus­weis aus­ge­stellt von den Gemein­de­werke Sinz­heim mit, den sie auf Ver­langen vor­zeigen können. Es werden nur die Zähler gewech­selt, deren Eich­gül­tig­keit abge­laufen ist. Sie brau­chen nichts zu unter­nehmen, außer der vor­ge­schla­gene Termin auf dem Anschreiben passt nicht.

Wir bitten Sie sich zu Ihrem eigenen Schutz und der der Mit­ar­beiter an die Emp­feh­lungen der Gesund­heits­be­hörden zum Schutz vor Corona zu halten.

Grund­sätz­lich ist das Ent­nehmen von Wasser aus ober­ir­di­schen Gewäs­sern im Rahmen des Gemein­ge­brauchs mit Schöpf­hand­ge­fäßen wie Eimern und Gieß­kannen bei­spiels­weise zum Gar­ten­gießen und in geringen Mengen für die Land­wirt­schaft, Forst­wirt­schaft und den Gar­tenbau zulässig. Nach der All­ge­mein­ver­fü­gung ist nun jede Was­ser­ent­nahme aus den Ober­flä­chen­ge­wässer unter­sagt, auch nicht in kleinen Mengen, durch Schöpf­ge­räte oder Pumpen. Aus­ge­nommen ist das Tränken von Vieh. Die Was­ser­be­hörde beim Land­ratsamt Ras­tatt weist darauf hin, dass das Verbot sowohl für pri­vate Zwecke als auch für die Land­wirt­schaft, den Forst und den Gar­tenbau gilt.

Das Verbot hat seinen Grund: Die gra­vie­rende som­mer­liche Tro­cken­heit auf­grund feh­lender Nie­der­schläge hat im Land­kreis Ras­tatt dazu geführt, dass die Fließ­ge­wässer nur noch so wenig Wasser führen oder die Seen so nied­rige Was­ser­stände auf­weisen, dass die Gewäs­ser­öko­logie beein­träch­tigt ist bezie­hungs­weise nach­haltig gestört zu werden droht. Die Ent­nahme von Wasser aus Ober­flä­chen­ge­wäs­sern ver­stärkt diese Gefahr um ein wei­teres. Dies gilt selbst dann, wenn an ein­zelnen Ent­nah­me­stellen noch eine aus­rei­chende Was­ser­füh­rung beob­achtbar sein sollte.

Eine unge­re­gelte und unbe­schränkte Ent­nahme von Wasser bedroht die Tier- und Pflan­zen­welt in den Gewäs­sern und gefährdet deren not­wen­dige natür­liche Selbst­rei­ni­gung. Son­nen­ein­strah­lung und Hitze sorgen zudem für eine hohe Was­ser­tem­pe­ratur. Gewitter und Regen­schauer sorgen oft nur für eine kurze, aber nicht nach­hal­tige Ver­bes­se­rung. Sollte sich die Wet­ter­lage nicht ändern, ist vor­ge­sehen, den Zeit­raum der Ein­schrän­kung des Gemein­ge­brauchs gege­be­nen­falls zu verlängern.

Der voll­stän­dige Inhalt der All­ge­mein­ver­fü­gung kann wäh­rend der Öff­nungs­zeiten bei der unteren Was­ser­be­hörde im Land­ratsamt Ras­tatt, Amt für Umwelt und Gewer­be­auf­sicht, Zimmer A 3.24, Am Schloss­platz 5, 76437 Ras­tatt sowie auf der Inter­net­seite des Land­rats­amtes Ras­tatt unter www.landkreis-rastatt.de/bekannt­ma­chungen ein­ge­sehen werden.

Kunden der Gemein­de­werke haben uns mit­ge­teilt, dass in letzter Zeit ver­mehrt Anrufe von “Ener­gie­be­rater” erfolgen, da der Kunde sich auf einem Ver­gleichs­portal über Strom­preise infor­miert hätte.

Falls Sie nicht die Absicht haben den Strom­lie­fe­ranten zu wech­seln geben Sie bei sol­chen Anrufen weder die Zäh­ler­nummer, noch Daten der Abnah­me­stelle bekannt.

Diese Daten können von den Anru­fern zur unbe­rech­tigten Abmel­dung von Lie­fer­stellen benutzt werden. Ist die Abmel­dung der Lie­fer­stelle erstmal per elek­tro­ni­schem Daten­aus­tausch in die EDV-Sys­teme gelaufen, kann diese nicht mehr zurück­ge­nommen werden, da hier­durch auto­ma­ti­sche Abläufe ange­stoßen werden.

Wir bitten Sie, bei der­ar­tigen Anrufen äußerste Vor­sicht walten zu lassen.

Im Falle von Ver­trags­än­de­rungen setzen sich die Gemein­de­werke immer schrift­lich mit Ihnen in Verbindung.

 

 

Liebe Bür­ge­rinnen und Bürger,

bitte benutzen Sie kein Trink­wasser zum Beregnen Ihrer Gärten oder Befüllen von Gar­ten­pools. Ent­nehmen Sie auch kein Wasser aus Flüssen und Seen, um Ihre Pflanzen zu bewäs­sern. Durch die lang anhal­tende Tro­cken­heit sind unsere Gewässer bereits sehr in Mit­lei­den­schaft gezogen und vom Aus­trocknen bedroht.

Wegen der erhöhten Wald­brand­ge­fahr müssen wir auch daran denken, aus­rei­chend Lösch­wasser vor­zu­halten. Bitte gehen Sie daher ver­ant­wor­tungs­voll mit dem kost­baren Trink­wasser um und ver­brau­chen nur das, was unbe­dingt nötig ist.

Ihr
Erik Ernst, Bürgermeister

Auf­grund einer internen Info­ver­an­stal­tung sind die Gemein­de­werke am Freitag, 22.07.2022, erst ab 10:00 Uhr geöffnet bzw. erreichbar.

Wir bitten um Verständnis.

 

Im Orts­teil Winden ist uns ein Strom­aus­fall gemeldet worden.

Unsere Tech­niker sind dabei den Stör­fall zu erkunden und ggf. zu beheben.

Nach letztem Infor­ma­ti­ons­stand sollte die Ver­sor­gung ab ca. 10:30 Uhr wiederhergestellt

sein.

 

Bei Stö­rungen der Ver­sor­gung ist der Bereit­schafts­dienst unter 07221 806 500 erreichbar.

 

  1. Die Lade­punkte für E‑Fahrzeuge in der Tief­ga­rage am Rat­haus und vor dem Kun­den­center der GWS sind ab 27.04.2022 kos­ten­pflichtig.
  2. Das Bezahl­system läuft über den Anbieter Com­pleo. Für die Nut­zung der Lade­punkte ist die Bezahl-App eCharge+ von Com­pleo (Innogy) nötig (Infos über wei­tere Kom­pa­ti­bi­lität sind im Anhang).
  3. Zum Nutzen der Lade­punkte ist der QR-Code mit der Über­schrift “inter­charge“ zu scannen.
  4. Die Lade­punkte in der Tief­ga­rage am Rat­haus stehen täg­lich wäh­rend der Öff­nungs­zeit der Tief­ga­rage von 7.00–22.00 Uhr zur Ver­fü­gung (maxi­male Park­dauer 3 Stunden).
  5. Bei allen Lade­punkten bitte die Start- und Blo­ckier­ge­bühr des jewei­ligen Anbie­ters beachten.
  6. Bei Fragen oder einer Stö­rung in der App bzw. beim Lade­vor­gang ist die Hot­line von Com­pleo +49 800 2255793 zu verständigen.
  7. Die Preise werden vom jewei­ligen Anbieter der Lade-App bzw. Lade­karte fest­ge­legt und berechnet.