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Ab 01. März 2026: Wir senken Ihre Strom­preise in der Grundversorgung

19.12.2025 All­ge­mein

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Ihnen mit­teilen zu können, dass wir Ihren Strom­preis zum 01. März 2026 senken. Gleich­zeitig danken wir Ihnen für Ihr Ver­trauen und sichern Ihnen auch künftig eine zuver­läs­sige Ener­gie­ver­sor­gung zu fairen Kon­di­tionen zu.

Opti­mierte und kos­ten­ef­fi­zi­ente Preise bei der Strom­be­schaf­fung sowie um 1,49 Cent/kWh gesun­kene Netz­ent­gelte geben wir gerne an sie weiter und senken den Arbeits­preis in Ihrem bestehenden Tarif ent­spre­chend. Zwar steigen die staat­li­chen Umlagen leicht um 0,295 Cent/kWh, den­noch ergibt sich für Sie ins­ge­samt eine spür­bare Entlastung.

  • Ihr neuer Arbeits­preis beträgt 36,945 Cent/kWh (brutto)

– das ent­spricht einer Preis­sen­kung um 1,70 Cent/kWh (brutto). 

  • Ihr monat­li­cher Grund­preis beträgt künftig 13,50 € statt bisher 12,30 €.

Unser Tipp – Sparen Sie noch mehr und wech­seln Sie in unsere neuen Ökostromtarife:

Wün­schen Sie einen Wechsel, so senden Sie uns ein­fach das bei­gefügte Wech­sel­for­mular aus­ge­füllt zurück.

Unsere Ange­bote für Sie – Preis­stabil, öko­lo­gisch und güns­tiger 

  1. FIX 26 ÖKO – Preis­si­cher­heit für ein Jahr 
  • Arbeits­preis: 33,95 Cent/kWh (brutto)
  • Grund­preis: 13,50 €/Monat (brutto)
  • Lauf­zeit: 01.03.2026 – 28.02.2027

Ihre Vor­teile: Kos­ten­si­cher­heit für ein Jahr und Preis­vor­teil gegen­über Ihrem bis­he­rigen Tarif. 

  1. FIX 26/27 ÖKO – Preis­si­cher­heit für zwei Jahre 
  • Arbeits­preis: 33,45 Cent/kWh (brutto)
  • Grund­preis: 13,50 €/Monat (brutto)
  • Lauf­zeit: 01.03.2026 – 29.02.2028

Ihre Vor­teile: Pla­nungs­si­cher­heit mit garan­tiert sta­bilen Preisen für zwei Jahre.

Ihr neuer Abschlagsplan

Im Rahmen der Jah­res­ab­rech­nung berück­sich­tigen wir auto­ma­tisch die ange­passten Preise. Sie müssen nichts weiter ver­an­lassen. 

Der Umwelt zuliebe: Elek­tro­ni­scher Schriftverkehr

Unter­stützen Sie uns dabei, Res­sourcen zu sparen: Melden Sie sich mit dem Wech­sel­for­mular für die umwelt­freund­liche Kom­mu­ni­ka­tion per E‑Mail an.

Hin­weis auf Ihr Sonderkündigungsrecht

Auf­grund der Preis­än­de­rung steht Ihnen gemäß den gesetz­li­chen Bestim­mungen ein Son­der­kün­di­gungs­recht zu. Sie können Ihren Ver­trag in Text­form ohne Ein­hal­tung einer Frist zum 01. März 2026 kündigen.

Hier finden Sie unser Preis­blatt ab 01. März 2026.

Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Freund­liche Grüße aus Ihrem Kun­den­ser­vice der GWS Sinzheim.