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Strom­preis­bremse für Privat- und Kleingewerbekunden

30.01.2023 All­ge­mein

Stand: 30.01.2023

Die Bun­des­re­gie­rung hat ein umfang­rei­ches aus Mit­teln des Bundes finan­ziertes Maß­nah­men­paket geschnürt, um die Ener­gie­kosten bezahlbar zu halten und zugleich die Ver­sor­gung in Deutsch­land zu sichern. Kern dieses Maß­nah­men­pa­kets sind Preis­bremsen für Strom, Gas und Wärme. Die Preis­bremsen gelten ab März 2023 rück­wir­kend für die Monate Februar und Januar zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Ver­län­ge­rung bis 30. April 2024 hält sich die Bun­des­re­gie­rung offen.

Als Kundin und Kunde der Gemein­de­werke Sinz­heim brau­chen Sie sich um nichts zu küm­mern. Wir werden Ihre Abschläge für Strom ent­spre­chend nach unten kor­ri­gieren. Sie erhalten einen ange­passten Abschlags­plan von uns. Wir werden Sie zudem dar­über infor­mieren, wie sich diese Ent­las­tungen kon­kret für Sie auswirken.

Die Preis­bremsen sollen die stark ange­stie­genen Ener­gie­preise abfe­dern. Ein­fach erklärt, funk­tio­nieren die Preis­bremsen wie folgt: Für 80 Pro­zent Ihres pro­gnos­ti­zierten Jah­res­ver­brauchs über­nimmt der Staat den Teil des Arbeits­preises, der über einem defi­nierten Refe­renz­preis liegt. Für jede dar­über hinaus ver­brauchte Kilo­watt­stunde (kWh) muss der ursprüng­lich ver­trag­lich ver­ein­barte Arbeits­preis bezahlt werden. Für Haus­halts­kunden sowie klei­nere Unter­nehmen beträgt der Referenzpreis:

  • für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde.

Sparen lohnt sich mehr denn je, weil Sie nur für 80% Ihres pro­gnos­ti­zierten Jah­res­ver­brauchs den ver­güns­tigten Preis erhalten. Für jede wei­tere ver­brauchte Kilo­watt­stunde zahlen Sie den höheren, ursprüng­lich ver­trag­lich ver­ein­barten Ver­trags­preis. Wer also 20% Energie spart, hat maximal gespart. Hier finden Sie Tipps zum Ener­gie­sparen. (https://sparenwasgeht.de)

Wichtig zu wissen: Die Umset­zung der Strom­preis­bremse in unseren IT-Sys­­temen braucht Zeit. Für Januar und Februar bezahlen Sie daher bitte noch die ursprüng­lich kom­mu­ni­zierten Preise. Der Ent­las­tungs­be­trag wird anteilig auf Ihre Abschlags­zah­lungen ver­teilt, wodurch sich Ihr bis­he­riger monat­li­cher Abschlag ver­rin­gert. Für die Monate Januar und Februar 2023 erfolgt eine rück­wir­kende Ent­las­tung. Diese werden wir als Gut­schrift in Ihrer Abschlags­zah­lung für März berück­sich­tigen. So hat es der Gesetz­geber vor­ge­sehen. Sie können sich auf Ihre Gemein­de­werke Sinz­heim ver­lassen. Wir setzen die Strom­preis­bremse um!