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Neue Strom­preise ab 1. Januar 2023

18.11.2022 All­ge­mein

Erhalten Sie wich­tige Infor­ma­tionen rund um die Strom­preis­er­hö­hung ab Januar 2023 und die neuen Preise.

Die Kosten für den Ein­kauf von Energie an den Börsen sind dras­tisch gestiegen. Auch die Gemein­de­werke Sinz­heim sind beim Ein­kauf von Energie mit Kosten in nie dage­we­sener Höhe konfrontiert.

Dank unserer vor­aus­schau­enden und risi­ko­mi­ni­mie­renden Beschaf­fungs­stra­tegie können wir die Aus­wir­kungen der hohen Groß­han­dels­preise auf unsere Tarife begrenzen. Ähn­lich wie viele andere Ener­gie­ver­sorger können auch wir die Kos­ten­stei­ge­rungen jedoch nicht voll­ständig aus­glei­chen. Unterm Strich haben diese Fak­toren dazu geführt, dass wir die Preise zum 01.01.2023 in unserer Grund- und Ersatz­ver­sor­gung wie folgt erhöhen müssen:

 

Zähler                   Erhö­hung                                           Arbeits­preis neu

ET/HT                   21,272 Cent/kWh (brutto)          45,763 Cent/kWh (brutto)

NT                          21,217 Cent/kWh (brutto)          44,322 Cent/kWh (brutto)

 

Zähler                   Erhö­hung                                           Grund­preis inkl. Ver­rech­nungs­preis neu

ET                          0,73 €/Monat (brutto)                    8,33 €/Monat (brutto)

HT/NT                  1,00 €/Monat (brutto)                  11,04 €/Monat (brutto)

 

Eben­falls von Preis­er­hö­hungen betroffen sind unser Son­der­ab­kommen für Jah­resfix, unser Öko­tarif Urstrom, unsere Tarife für die Elektro-Spei­­cher­hei­­zungs­­an­lagen, sowie für Wärmepumpen.

Mehr Infor­ma­tionen zu den Preisen finden Sie in unserem Preis­blatt. Bitte beachten Sie, dass die neuen Preise ab 01. Januar 2023 gültig sind.

Gemäß § 5 Abs. 3 Strom GVV bzw. § 41 Abs. 5 EnWG steht Ihnen im Falle einer Preis­än­de­rung das Recht zu, den Ver­trag ohne Ein­hal­tung einer Kün­di­gungs­frist zum Zeit­punkt des Wirk­sam­wer­dens der Preis­än­de­rung zu kündigen.

Ihre Gemein­de­werke Sinzheim