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All­ge­mein­ver­fü­gung zur Beschrän­kung des Gemein­ge­brauchs an ober­ir­di­schen Gewässern

02.09.2022 All­ge­mein

Das son­nige Wetter und die seit Wochen anhal­tende Tro­cken­heit machen den Gewäs­sern im Land­kreis zu schaffen. Auf­grund der aktu­ellen Wetter- und Nied­rig­was­ser­lage gilt vor­läufig bis 31. August 2022 per All­ge­mein­ver­fü­gung des Land­rats­amtes Ras­tatt ein Verbot der Was­ser­ent­nahme aus allen ober­ir­di­schen Gewäs­sern im Land­kreis Ras­tatt, aus­ge­nommen der Rhein und die Bag­ger­seen. Per All­ge­mein­ver­fü­gung vom 29. August 2022 wurde diese Beschrän­kung bis zum 30. Sep­tember 2022 verlängert.

Grund­sätz­lich ist das Ent­nehmen von Wasser aus ober­ir­di­schen Gewäs­sern im Rahmen des Gemein­ge­brauchs mit Schöpf­hand­ge­fäßen wie Eimern und Gieß­kannen bei­spiels­weise zum Gar­ten­gießen und in geringen Mengen für die Land­wirt­schaft, Forst­wirt­schaft und den Gar­tenbau zulässig. Nach der All­ge­mein­ver­fü­gung ist nun jede Was­ser­ent­nahme aus den Ober­flä­chen­ge­wässer unter­sagt, auch nicht in kleinen Mengen, durch Schöpf­ge­räte oder Pumpen. Aus­ge­nommen ist das Tränken von Vieh. Die Was­ser­be­hörde beim Land­ratsamt Ras­tatt weist darauf hin, dass das Verbot sowohl für pri­vate Zwecke als auch für die Land­wirt­schaft, den Forst und den Gar­tenbau gilt.

Das Verbot hat seinen Grund: Die gra­vie­rende som­mer­liche Tro­cken­heit auf­grund feh­lender Nie­der­schläge hat im Land­kreis Ras­tatt dazu geführt, dass die Fließ­ge­wässer nur noch so wenig Wasser führen oder die Seen so nied­rige Was­ser­stände auf­weisen, dass die Gewäs­ser­öko­logie beein­träch­tigt ist bezie­hungs­weise nach­haltig gestört zu werden droht. Die Ent­nahme von Wasser aus Ober­flä­chen­ge­wäs­sern ver­stärkt diese Gefahr um ein wei­teres. Dies gilt selbst dann, wenn an ein­zelnen Ent­nah­me­stellen noch eine aus­rei­chende Was­ser­füh­rung beob­achtbar sein sollte.

Eine unge­re­gelte und unbe­schränkte Ent­nahme von Wasser bedroht die Tier- und Pflan­zen­welt in den Gewäs­sern und gefährdet deren not­wen­dige natür­liche Selbst­rei­ni­gung. Son­nen­ein­strah­lung und Hitze sorgen zudem für eine hohe Was­ser­tem­pe­ratur. Gewitter und Regen­schauer sorgen oft nur für eine kurze, aber nicht nach­hal­tige Ver­bes­se­rung. Sollte sich die Wet­ter­lage nicht ändern, ist vor­ge­sehen, den Zeit­raum der Ein­schrän­kung des Gemein­ge­brauchs gege­be­nen­falls zu verlängern.

Der voll­stän­dige Inhalt der All­ge­mein­ver­fü­gung kann wäh­rend der Öff­nungs­zeiten bei der unteren Was­ser­be­hörde im Land­ratsamt Ras­tatt, Amt für Umwelt und Gewer­be­auf­sicht, Zimmer A 3.24, Am Schloss­platz 5, 76437 Ras­tatt sowie auf der Inter­net­seite des Land­rats­amtes Ras­tatt unter www.landkreis-rastatt.de/bekannt­ma­chungen ein­ge­sehen werden.