Gemein­de­werke Sinz­heim / Über uns / Aktu­elles / Weg­fall der EEG-Umlage ab dem 01.07.2022

Weg­fall der EEG-Umlage ab dem 01.07.2022

29.06.2022 All­ge­mein

mit dem Beschluss der Bun­des­re­gie­rung ent­fällt die EEG-Umlage ab dem 01.07.2022.

Sehr geehrte Kun­dinnen und Kunden,

mit dem Beschluss der Bun­des­re­gie­rung ent­fällt die EEG-Umlage
(3,723 Cent/kWh netto — 4,430 Cent/kWh brutto) ab dem 01.07.2022.

Selbst­ver­ständ­lich geben wir den Weg­fall der EEG-Umlage gerne voll­ständig
in allen Tarifen an Sie weiter.

Der redu­zierte Arbeits­preis ist auf Ihrer nächsten Abrech­nung ersichtlich.

Das aktua­li­sierte Preis­blatt (ab 01.07.2022) können Sie zudem auf unserer Home­page einsehen.

Eine Anpas­sung der Abschläge für das lau­fende Abrech­nungs­jahr ist nicht vorgesehen.

Beste Grüße

Ihre Gemein­de­werke Sinzheim