Die Ladepunkte für E-Fahrzeuge in der Tiefgarage am Rathaus und vor dem Kundencenter sind ab 27.04.2022 kostenpflichtig.
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E‑Ladesäulen der Gemein­de­werke ab 27.04.2022 kostenpflichtig

25.04.2022 All­ge­mein

Die Lade­punkte für E‑Fahrzeuge in der Tief­ga­rage am Rat­haus und vor dem Kun­den­center der GWS sind ab 27.04.2022 kostenpflichtig.

  1. Die Lade­punkte für E‑Fahrzeuge in der Tief­ga­rage am Rat­haus und vor dem Kun­den­center der GWS sind ab 27.04.2022 kos­ten­pflichtig.
  2. Das Bezahl­system läuft über den Anbieter Com­pleo. Für die Nut­zung der Lade­punkte ist die Bezahl-App eCharge+ von Com­pleo (Innogy) nötig (Infos über wei­tere Kom­pa­ti­bi­lität sind im Anhang).
  3. Zum Nutzen der Lade­punkte ist der QR-Code mit der Über­schrift “inter­charge“ zu scannen.
  4. Die Lade­punkte in der Tief­ga­rage am Rat­haus stehen täg­lich wäh­rend der Öff­nungs­zeit der Tief­ga­rage von 7.00–22.00 Uhr zur Ver­fü­gung (maxi­male Park­dauer 3 Stunden).
  5. Bei allen Lade­punkten bitte die Start- und Blo­ckier­ge­bühr des jewei­ligen Anbie­ters beachten.
  6. Bei Fragen oder einer Stö­rung in der App bzw. beim Lade­vor­gang ist die Hot­line von Com­pleo +49 800 2255793 zu verständigen.
  7. Die Preise werden vom jewei­ligen Anbieter der Lade-App bzw. Lade­karte fest­ge­legt und berechnet.