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Trink­wasser und Coro­na­virus SARS-CoV‑2 – Über­tra­gung unwahrscheinlich

20.03.2020 All­ge­mein

Stel­lung­nahme des Umwelt­bun­des­amtes nach Anhö­rung der Trink­was­ser­kom­mis­sion: Trink­wasser stellt keinen rele­vanten Über­tra­gungsweg für Coro­na­viren dar.

Fra­ge­stel­lung: Ist Trink­wasser eine mög­liche Infek­ti­ons­quelle für die Über­tra­gung des neu­ar­tigen Coro­na­virus SARS-CoV‑2?

Zusam­men­fas­sung

Die Trink­was­ser­ge­win­nung bietet zu jedem Zeit­punkt durch das Mul­­ti­­bar­rieren-Prinzip und durch die Ein­hal­tung der all­ge­mein aner­kannten Regeln der Technik einen weit­rei­chenden Schutz auch vor unbe­kannten Orga­nismen und che­mi­schen Stoffen. Ins­be­son­dere sind hier die Boden­pas­sage und die Par­ti­kel­fil­tra­tion als wirk­same Schritte hervorzuheben.

Die Mor­pho­logie und che­mi­sche Struktur von SARS-CoV‑2 ist anderen Coro­na­viren sehr ähn­lich, bei denen in Unter­su­chungen gezeigt wurde, dass Wasser keinen rele­vanten Über­tra­gungsweg dar­stellt. Diese behüllten Viren zeigen im Wasser ver­gli­chen mit Entero­viren eine gerin­gere Per­sis­tenz und sind leichter zu inak­ti­vieren als Noro- oder Ade­no­viren. Auch das Risiko einer direkten Über­tra­gung von Coro­na­viren über Faeces infi­zierter Per­sonen erscheint gering, bis heute ist kein Fall einer fäkal-oralen Über­tra­gung des Virus bekannt.

Was­ser­res­source und Was­ser­auf­be­rei­tung zur Partikelentfernung

In Deutsch­land werden für die Trink­was­ser­ge­win­nung Grund­wasser (ca. 70 %), Ober­flä­chen­wasser (ca. 20 %) und sons­tige Quellen (ca. 10 %) genutzt.
Das Mul­­ti­­bar­rieren-System beginnt bereits mit der Aus­wahl von gut geschützten Trink­was­ser­res­sourcen. So hat Grund­wasser, wel­ches für die Trink­was­ser­ge­win­nung genutzt wird, eine län­gere Boden­pas­sage durch­laufen und ist im Unter­grund gut gegen alle mikro­biellen Ver­un­rei­ni­gungen, ein­schließ­lich Viren, geschützt.

Trink­was­ser­ver­sor­gungen, die ihr Roh­wasser aus Ober­flä­chen­wasser oder Quellen beziehen, halten grund­sätz­lich eine mehr­stu­fige Was­ser­auf­be­rei­tung mit Ver­fah­rens­kom­bi­na­tionen aus Flo­ckung, Fil­tra­tion, Adsorp­tion, inklu­sive Des­in­fek­tion vor. Die bis­he­rigen Kennt­nisse aus Pra­xis­er­fah­rungen und For­schungs­er­geb­nissen weisen darauf hin, dass Viren durch dieses Mul­­ti­­bar­rieren-System effektiv und effi­zient eli­mi­niert werden.

Die Wir­kung der in der Trink­was­ser­ver­sor­gung ein­ge­setzten Des­in­fek­ti­ons­ver­fahren auf das SARS-CoV-2-Virus kann gegen­wärtig durch Ana­lo­gie­schlüsse abge­schätzt werden. Zu den Ver­fahren für die Des­in­fek­tion des Trink­was­sers mit bis­he­riger Eig­nung zur Eli­mi­nie­rung umhüllter Viren zählen Ozonie­rung, UV-Bestrah­­lung oder die Des­in­fek­tion mit Chlor oder Chlordioxid.

Per­sonal der Wasserversorgungsunternehmen

Auf­grund des hohen Auto­ma­ti­sie­rungs­grades in der Was­ser­ver­sor­gung sowie den Vor­gaben der all­ge­mein aner­kannten Regeln der Technik zu einem hygie­ni­schen Umgang mit dem Trink­wasser ist in Deutsch­land auch bei Infek­tion des zustän­digen Per­so­nals bei sach­ge­rechtem Umgang nach aktu­ellen Kennt­nis­stand nicht von einem Risiko für die Wei­ter­ver­tei­lung von Coro­na­viren mit dem Trink­wasser auszugehen.

Um eine Über­tra­gung von Mensch zu Mensch zu ver­hin­dern, erfor­dert die aktu­elle Situa­tion für die Mit­ar­bei­te­rinnen und Mit­ar­beiter von Ver­sor­gungs­un­ter­nehmen — so wie für andere Unter­nehmen auch — vor allem einen ver­ant­wor­tungs­vollen Umgang mit der indi­vi­du­ellen Hygiene.

Fazit

Eine Über­tra­gung des neu­ar­tigen Coro­na­virus SARS-CoV‑2 erfolgt nach der­zei­tigem Wis­sens­stand vor allem über den direkten Kon­takt zwi­schen Per­sonen oder kon­ta­mi­nierte Flä­chen. Für die Bedin­gungen in Deutsch­land ist fest­zu­halten, dass das hier seit Jahr­zehnten ein­ge­führte Mul­­ti­­bar­rieren-System, bestehend aus Res­sour­cen­schutz (u. a. Aus­wei­sung von Was­ser­schutz­ge­bieten), Was­ser­ge­win­nung, Was­ser­auf­be­rei­tung und Was­ser­ver­tei­lung unter Ein­hal­tung der all­ge­mein aner­kannten Regeln der Technik sowie die fach­ge­rechte Pla­nung, der Bau und der Betrieb einer Trin­k­­wasser-Instal­la­­tion (u. a. kor­rekte Absi­che­rung) eine sichere Grund­lage zur Ver­mei­dung was­ser­be­dingter Epi­de­mien dar­stellt. Trink­wässer, die unter Beach­tung der all­ge­mein aner­kannten Regeln der Technik gewonnen, auf­be­reitet und ver­teilt werden, sind sehr gut gegen alle Viren, ein­schließ­lich Coro­na­viren, geschützt. Eine Über­tra­gung des Coro­na­virus über die öffent­liche Trink­was­ser­ver­sor­gung ist nach der­zei­tigem Kennt­nis­stand höchst unwahrscheinlich.

Stel­lung­nahme des Umwelt­bun­des­amtes (PDF)