Fälligkeit 11. Abschlag 2018
21.12.2018 Allgemein
Erinnerung: Das Fälligkeitsdatum für den 11. Abschlag 2018 ist am 30.12.2018.
Dem aufmerksamen Strom- und Wasserkunden ist es bestimmt nicht entgangen: das Fälligkeitsdatum für den 11. Abschlag 2018 am 30.12.2018.
Bei Vorlage eines SEPA-Mandats wird der Abschlag zum Fälligkeitstermin von dem angegebenen Bankkonto eingezogen. Im Falle einer Überweisung bitten wir darum Sorge zu tragen, dass der Betrag zum Fälligkeitstag auf unserem Konto ist.
Herzlichst, Ihre Gemeindewerke Sinzheim.