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Fäl­lig­keit 11. Abschlag 2018

21.12.2018 All­ge­mein

Erin­ne­rung: Das Fäl­lig­keits­datum für den 11. Abschlag 2018 ist am 30.12.2018.

Dem auf­merk­samen Strom- und Was­ser­kunden ist es bestimmt nicht ent­gangen: das Fäl­lig­keits­datum für den 11. Abschlag 2018 am 30.12.2018.

Bei Vor­lage eines SEPA-Man­­dats wird der Abschlag zum Fäl­lig­keits­termin von dem ange­ge­benen Bank­konto ein­ge­zogen. Im Falle einer Über­wei­sung bitten wir darum Sorge zu tragen, dass der Betrag zum Fäl­lig­keitstag auf unserem Konto ist.

Herz­lichst, Ihre Gemein­de­werke Sinzheim.