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Strom­preis­an­pas­sung ab 01.01.2019

16.11.2018 All­ge­mein

Auf­grund der Erhö­hung der Netz­nut­zungs­ent­gelte auf 6,35 ct/kWh für das Jahr 2019 und der gestie­genen Ein­kaufs­kon­di­tionen am Strom­markt sind wir gezwungen ab dem 01.01.2019 in der Grund- und Ersatz­ver­sor­gung, sowie dem all­ge­meinen Tarif und Son­der­ab­kommen unsere Preise anzupassen.

Berück­sich­tigt sind dabei u.a. die Sen­kung der EEG-Umlage um 0,387 ct/kWh auf 6,405 ct/kWh, sowie die Erhö­hung der Off­shore-Net­z­um­lage um 0,379 ct/kWh auf 0,416 ct/kWh.

Eben­falls von der Preis­er­hö­hung betroffen sind unsere Son­der­ab­kommen für Jah­resfix und unseren Öko­tarif Urstrom. Unsere Tarife für die Elektro-Spei­­cher­hei­­zungs­­an­lagen sowie Wär­me­pumpen können wir auf­grund der nied­ri­geren Netz­nut­zungs­ent­gelte im Durch­schnitt um 2,3 ct/kWh senken. Die neuen Preise können Sie unserem Strom­preis­blatt entnehmen.

Im Rahmen unserer Abrech­nung über­nehmen wir auto­ma­tisch, die zukünftig ange­passten Preise, d.h. Sie müssen nichts unter­nehmen. Auf­grund unserer Preis­er­hö­hung haben Sie wie bei jeder Ände­rung des Strom­preises ein Son­der­kün­di­gungs­recht nach § 5 (3) Strom­grund­ver­sor­gungs­ver­ord­nung (StromGVV), zum Zeit­punkt der Preis­än­de­rung am 01.01.2019.

Wir würden uns freuen Sie mit unserer Leis­tung über­zeugt zu haben, sodass Sie uns wei­terhin Ihr Ver­trauen schenken. Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen unter 07221 806 517 zur Verfügung.

Ihre
Gemein­de­werke Sinzheim