Strompreisanpassung ab 01.01.2019
16.11.2018 Allgemein
Aufgrund der Erhöhung der Netznutzungsentgelte auf 6,35 ct/kWh für das Jahr 2019 und der gestiegenen Einkaufskonditionen am Strommarkt sind wir gezwungen ab dem 01.01.2019 in der Grund- und Ersatzversorgung, sowie dem allgemeinen Tarif und Sonderabkommen unsere Preise anzupassen.
Berücksichtigt sind dabei u.a. die Senkung der EEG-Umlage um 0,387 ct/kWh auf 6,405 ct/kWh, sowie die Erhöhung der Offshore-Netzumlage um 0,379 ct/kWh auf 0,416 ct/kWh.
Ebenfalls von der Preiserhöhung betroffen sind unsere Sonderabkommen für Jahresfix und unseren Ökotarif Urstrom. Unsere Tarife für die Elektro-Speicherheizungsanlagen sowie Wärmepumpen können wir aufgrund der niedrigeren Netznutzungsentgelte im Durchschnitt um 2,3 ct/kWh senken. Die neuen Preise können Sie unserem Strompreisblatt entnehmen.
Im Rahmen unserer Abrechnung übernehmen wir automatisch, die zukünftig angepassten Preise, d.h. Sie müssen nichts unternehmen. Aufgrund unserer Preiserhöhung haben Sie wie bei jeder Änderung des Strompreises ein Sonderkündigungsrecht nach § 5 (3) Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), zum Zeitpunkt der Preisänderung am 01.01.2019.
Wir würden uns freuen Sie mit unserer Leistung überzeugt zu haben, sodass Sie uns weiterhin Ihr Vertrauen schenken. Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen unter 07221 806 517 zur Verfügung.
Ihre
Gemeindewerke Sinzheim