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Deutsch­land drohen Mil­li­arden Strafzahlungen

13.07.2018 All­ge­mein

Ver­ur­tei­lung Deutsch­lands wegen Nicht­um­set­zung der EU-Nitra­t­richt­linie — Studie der Uni­ver­sität Kiel: Keine Nitrat-Ent­las­tung durch neues Düngerecht

„Die Ver­ur­tei­lung Deutsch­lands durch den Euro­päi­schen Gerichtshof ist eine Ohr­feige mit Ansage für die deut­sche Land­wirt­schafts­po­litik. Das Urteil bestä­tigt die bis­he­rigen Ein­schät­zungen der Was­ser­wirt­schaft. Im Unter­schied zu anderen EU-Mit­­glie­d­­staaten ist die EU-Nitra­­t­rich­t­­linie in Deutsch­land auch 25 Jahre nach Inkraft­treten nicht umge­setzt worden. Auf den per­ma­nenten Bruch euro­päi­schen Rechts kann in Deutsch­land nie­mand stolz sein“, sagte Martin Weyand, BDEW-Haup­t­­ge­­schäfts­­­führer Wasser/Abwasser, in Berlin.

28 Pro­zent der Mess­stellen hier­zu­lande halten immer noch nicht den vor­ge­schrie­benen Grenz­wert von 50 Mil­li­gramm pro Liter im Grund­wasser ein. „Schwer­punkt der Ent­schei­dung ist das nicht aus­rei­chende Akti­ons­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung zur Nitrat­re­du­zie­rung. Dabei ist wesent­lich, dass diese regel­mäßig über­prüft und nach­jus­tiert werden müssen. Hierin sieht der Euro­päi­sche Gerichtshof ein schweres Umset­zungs­de­fizit in Deutsch­land“, so Weyand.

Es müsse jetzt end­lich eine ver­ur­sa­chungs­ge­rechte und umwelt­ge­rechte Lösung her: „Es wäre ein Schild­bür­ger­streich, wenn der Ver­brau­cher die Mil­­li­arden-Straf­­zah­­lungen an Brüssel zahlen müsste, die eine direkte Folge einer ver­fehlten Land­wirt­schafts­po­litik sind.“

Auch das neue Dün­ge­recht bringt keine wesent­liche Redu­zie­rung der Nitrat­be­las­tungen. Dies zeigt eine aktu­elle Studie von Prof. Taube, Uni­ver­sität Kiel, der auch Mit­glied im Sach­ver­stän­di­genrat des Bun­des­land­wirt­schafts­mi­nis­te­riums ist. Haupt­grund für die Unwirk­sam­keit des neuen Dün­ge­rechts ist dem­nach die „weit­ge­hende Miss­ach­tung aller agrar- und umwelt­wis­sen­schaft­li­chen Fach­emp­feh­lungen“: Laut Studie ermög­li­chen die neuen Rege­lungen, dass bei glei­chen Ertrags­werten mit­unter mehr Dünger auf den Fel­dern aus­ge­bracht wird als bisher. Auch lässt die neue Dünge-Ver­­or­d­­nung wei­terhin zu, dass die Ober­grenze von 170 Kilo­gramm Stick­stoff pro Hektar selbst in ohnehin „gefähr­deten Gebieten“ wei­terhin über­schritten wird. Hinzu kommt, dass die Bun­des­länder die Dünge-Ver­­or­d­­nung nicht ein­heit­lich umsetzen. Eine Kehrt­wende der deut­schen Land­wirt­schafts­po­litik ist drin­gend not­wendig. „Die euro­päi­sche Agrar­po­litik darf die Land­wirt­schaft nicht länger für die Miss­ach­tung des EU-Rechtes bezahlen. Eine Umwelt­ori­en­tie­rung im Rahmen der neuen Gemein­schaft­li­chen Agrar­po­litik ist über­fällig, damit Böden und Was­ser­res­sourcen auch für künf­tige Gene­ra­tionen gesi­chert werden können“, so Weyand.

Quelle: BDEW