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BDEW zum Trink­was­ser­be­richt des Umweltbundesamtes

08.06.2018 All­ge­mein

Das Umwelt­bun­desamt hat seinen neuen Bericht zur Qua­lität des Trink­was­sers in Deutsch­land ver­öf­fent­licht. Erneut erhält Trink­wasser die Note „sehr gut“.

Das Umwelt­bun­desamt hat seinen neuen Bericht zur Qua­lität des Trink­was­sers in Deutsch­land ver­öf­fent­licht. Erneut erhält Trink­wasser die Note „sehr gut“. Hierzu erklärt Martin Weyand, BDEW-Haup­t­­ge­­schäfts­­­führer Wasser/Abwasser:

„Der neue Bericht des Umwelt­bun­des­amtes bestä­tigt erneut ein­drucks­voll die her­vor­ra­gende Qua­lität von Trink­wasser aus dem Hahn als Lebens­mittel Nr. 1 — und das zu absolut güns­tigen Preisen in Höhe von im Durch­schnitt 0,2 Cent pro Liter Trinkwasser.

Aller­dings weist das Umwelt­bun­desamt völlig zu Recht auf Fol­gendes hin: Das Grund­wasser — und damit die wich­tigste Grund­lage zur Trink­was­ser­ge­win­nung — ist in vielen Regionen stark mit Nitrat aus der Land­wirt­schaft belastet. Hier brau­chen wir eine Kehrt­wende in der Land­wirt­schafts­po­litik. Wenn sich die gän­gige Dün­ge­praxis nicht ändert, könnten in Zukunft erheb­liche Mehr­kosten auf die Ver­brau­cher zukommen: Trink­wasser könnte in einigen Regionen um bis zu 62 Pro­zent teurer werden. Das zeigt ein BDEW-Gutachten.

Dar­über hinaus brau­chen wir eine neue Stra­tegie mit Blick auf das Thema Arz­nei­mittel. Die Über­al­te­rung der Gesell­schaft und der stei­gende Pro-Kopf-Ver­­­brauch an Medi­ka­menten führen zu einem Anstieg des Arz­nei­mit­tel­ver­brauchs um bis zu 70 Pro­zent bis 2045. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Bera­tungs­in­sti­tutes Civity im Auf­trag des BDEW. Damit nimmt auch der Ein­trag von Arz­nei­mit­tel­rück­ständen in die Gewässer zu. Hier bedarf es einer ganz­heit­li­chen Stra­tegie vom Her­steller über die Apo­theken und Ärzte bis hin zum Ver­brau­cher, um die Ein­träge von Medi­ka­men­ten­rück­ständen in die Gewässer nach­haltig zu ver­min­dern. Eine nach­träg­liche „Repa­ratur“ im Was­ser­werk oder in der Klär­an­lage stärkt weder das Ver­ur­sa­cher­prinzip noch löst es das eigent­liche Problem.“

Quelle: BDEW