Strompreisanpassung ab 01.01.2018
17.11.2017 Allgemein
Aufgrund der Erhöhung der Netznutzungsentgelte für das Jahr 2018 und der gestiegenen Einkaufskonditionen am Strommarkt sind wir gezwungen ab dem 01.01.2018 in der Grund- und Ersatzversorgung sowie dem allgemeinen Tarif und Sonderabkommen unsere Preise zu erhöhen.
Einkaufskonditionen am Strommarkt sind wir gezwungen ab dem 01.01.2018 in der Grund- und Ersatzversorgung sowie dem allgemeinen Tarif und Sonderabkommen unsere Preise zu erhöhen. Die Preiserhöhung beträgt 0,74 ct/kW (netto) auf den Verbrauchspreis. Dies entspricht einem zukünftigen Verbrauchspreis von 25,521 ct/kWh (brutto) in der Grund- und Ersatzversorgung sowie dem allgemeinen Tarif.
Ebenfalls von der Preiserhöhung betroffen sind unsere Sonderabkommen für Jahresfix, unseren Ökotarif Urstrom, unsere Tarife für die Elektro-Speicherheizungsanlagen sowie Wärmepumpen. Die neuen Preise können Sie unserem Strompreisblatt entnehmen.
Im Rahmen unserer Abrechnung übernehmen wir automatisch, die zukünftig erhöhten Preise, d.h. Sie müssen nichts unternehmen. Aufgrund unserer Preiserhöhung haben Sie wie bei jeder Änderung des Strompreises ein Kündigungsrecht nach § 5 (3) Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), zum Zeitpunkt der Preisänderung am 01.01.2018.
Der Aufpreis für unseren Ökostrom aus 100 % Wasserkraft beträgt 0,12 Ct/kWh, das sind Mehrkosten für einen durchschnittlichen 4 Personenhaushalt (3.500 kWh/a) in Höhe von 4,20 € im Jahr.
Wir würden uns freuen Sie mit unserer Leistung überzeugt zu haben, sodass Sie unsere Kunden bleiben. Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.
Das ab 01.01.2018 gültige Preisblatt finden Sie hier zum Download.
Ihre Gemeindewerke Sinzheim