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Nitrat­über­schuss gefährdet Trinkwasserbrunnen

05.05.2017 All­ge­mein

Neue Grund­was­ser­da­ten­bank erfasst bun­des­weit Nitrat­ge­halt der Trinkwasserressourcen

Mit der neuen Grund­was­ser­da­ten­bank Nitrat erfassen die Bran­chen­ver­bände BDEW, DVGW und VKU bun­des­weit die Nitrat­be­las­tung des Grund­was­sers. Die Daten­bank gleicht einer “Waren­ein­gangs­kon­trolle” der Was­ser­werke. Die Daten­bank umfasst aktuell 1.100 Vor­feld­mess­stellen und 3.700 Roh­was­ser­ent­nah­me­stellen mit zusammen über 50.000 Nitrat­ana­lysen. Ziel der Initia­tive ist es, die Nitrat­be­las­tung in den Was­­ser­­schutz- und Ein­zugs­ge­bieten der Trink­was­ser­brunnen sys­te­ma­tisch zu doku­men­tieren. Daraus sollen gezielte Gegen­maß­nahmen abge­leitet werden.

Schon die ersten Aus­wer­tungen zeigen, dass drin­gender Hand­lungs­be­darf besteht: An 25 Pro­zent der Vor­feld­mess­stellen wird der Grenz­wert von 50 Mil­li­gramm Nitrat pro Liter über­schritten. In der Spitze werden sogar Werte bis 400 Mil­li­gramm Nitrat pro Liter erreicht.

Noch ver­hin­dert das natür­liche Nitrat­ab­bau­ver­mögen der Böden, dass das Nitrat die Trink­was­ser­brunnen erreicht. Es gibt jedoch Hin­weise darauf, dass dieses Abbau­ver­mögen in einigen Regionen bereits deut­lich nach­lässt. Es droht die Gefahr, dass dann immense Nitrat­frachten an den Trink­was­ser­brunnen ankommen.

Das Nitrat stammt über­wie­gend aus der Über­dün­gung der land­wirt­schaft­li­chen Flä­chen: Was die Pflanzen nicht auf­nehmen, kann ins Grund­wasser sickern und die Trink­was­ser­res­sourcen gefährden. Es fehlt ein Instru­ment zur Erfas­sung der Nähr­stoff­ströme, so dass geeig­nete Maß­nahmen zum Gewäs­ser­schutz getroffen werden können.

Die neue Dün­ge­ge­setz­ge­bung sieht eine soge­nannte Stoff­strom­bi­lanz vor, d.h. eine Bilan­zie­rung der Stick­stoff­mengen, die auf den Hof kommen und ihn wieder ver­lassen. BDEW, DVGW und VKU begrüßen dies aus­drück­lich. Denn nur durch eine umfas­sende Nähr­stoff­bi­lan­zie­rung und deren ver­bind­lich fest­ge­legten Über­wa­chung kann eine Begren­zung der Stick­stoff­ein­träge in die Gewässer erreicht werden. Die neue Bilan­zie­rung muss daher sofort und für alle Betriebe kommen.

Für die Was­ser­ver­sor­gung ist es wichtig, dass eine gewäs­ser­ver­träg­liche Land­be­wirt­schaf­tung in Deutsch­land zur Rea­lität wird. Die neue Grund­was­ser­da­ten­bank bildet hierfür den zukünf­tigen Refe­renz­maß­stab, inwie­weit sich das neue Dün­ge­recht positiv auf die Nitrat­ge­halte in den Trink­was­ser­res­sourcen auswirkt.

Quelle: BDEW