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Politik gefährdet Gewäs­ser­qua­lität und ris­kiert Mil­­li­arden-Straf­­zah­­lungen an die EU

28.04.2017 All­ge­mein

Dün­ge­vor­gaben müssen ver­schärft und Schlupf­lö­cher geschlossen werden — BDEW Ver­ab­schie­dung der Dün­ge­ver­ord­nung im Bundesrat

“Deutsch­land muss jetzt die Kurve kriegen und die Dün­ge­vor­gaben derart ver­schärfen, dass eine mas­sive Über­dün­gung künftig ver­hin­dert wird. Mit den jetzt vor­ge­se­henen Rege­lungen nimmt die Politik in Kauf, dass unsere Böden weiter mit Unmengen an Nitrat belastet werden und sich die Qua­lität unserer Gewässer stetig ver­schlech­tert”, sagte Martin Weyand, BDEW-Haup­t­­ge­­schäfts­­­führer Wasser/Abwasser, mit Blick auf die am 31.03.2017 ange­setzte Ver­ab­schie­dung der Dün­ge­ver­ord­nung im Bundesrat.

Auch die EU-Nitra­­t­rich­t­­linie würde mit diesen laschen Vor­gaben und zahl­rei­chen Aus­nah­me­re­ge­lungen nicht aus­rei­chend umge­setzt werden. Selbst die Bun­des­rats­aus­schüsse für Agrar­po­litik und Umwelt hatten im Vor­feld deut­liche Mängel am Ver­ord­nungs­ent­wurf ange­meldet und davor gewarnt, dass die EU-Kom­­mis­­sion an ihrer Klage gegen Deutsch­land wegen Nicht­um­set­zung fest­halten könnte.

“Mit dieser halb­her­zigen Gesetz­ge­bung würde die Politik zudem Straf­zah­lungen in Mil­li­ar­den­höhe ris­kieren. Am Ende würde das auf die Steu­er­zahler zurück­fallen. Die Politik muss ihrer Ver­ant­wor­tung gerecht werden und end­lich eine Ver­schär­fung des Dün­ge­rechts durch­setzen”, for­dert Weyand.

Im Sinne eines nach­hal­tigen Gewäs­ser­schutzes for­dert der BDEW, dass die geplante Ober­grenze von 170 Kilo­gramm Stick­stoff pro Hektar Acker­fläche künftig ohne Aus­nahmen gilt. Schlupf­lö­cher, mit denen diese Grenze bisher umgangen wird, müssen geschlossen werden. Zudem müssen die Vor­gaben zur Dün­ge­bi­lan­zie­rung für alle land­wirt­schaft­li­chen Betriebe gelten. Wird an einem Standort der Grenz­wert von 50 Mil­li­gramm Nitrat pro Liter Grund­wasser über­schritten, muss ein sofor­tiger Dün­ge­stopp erfolgen. Damit Böden und Gewässer sich rege­ne­rieren können, müssen gefähr­dete Gebiete aus­ge­wiesen und Akti­ons­pro­gramme ein­ge­leitet werden.

Quelle: BDEW