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Zahl der Strom­tank­stellen steigt

31.03.2017 All­ge­mein

BDEW: Zweite Runde des För­der­pro­gramms Lade­infra­struktur sollte mit deut­lich höherem finan­zi­ellem Volumen aus­ge­stattet werden

Die Zahl der öffent­li­chen Lade­punkte für Elek­tro­fahr­zeuge steigt: Zum Jah­res­ende 2016 standen nach einer BDEW-Erhe­­bung 7.407 öffent­lich zugäng­liche Lade­punkte zur Ver­fü­gung. Seit Mitte 2016 sind damit 890 neue Lade­punkte hin­zu­ge­kommen, das ent­spricht einer Stei­ge­rung von knapp 12 Pro­zent. 292 der neuen Anlagen sind DC-Schnellladepunkte.

Nach Angaben des BDEW haben die Ener­gie­ver­sorger mitt­ler­weile 1.142 Städte und Gemeinden mit min­des­tens einem öffent­lich zugäng­li­chen Lade­punkt aus­ge­stattet. Nor­d­rhein-Wes­t­­falen ist das Bun­des­land mit den ins­ge­samt meisten Lade­punkten (1.603), gefolgt von Baden-Wür­t­­te­m­­berg (1.494) und Bayern (1.080). Unter den deut­schen Städten ist Berlin (536) Spit­zen­reiter. Auf Platz zwei und drei folgen Stutt­gart (375) und Ham­burg (292).

“Der Zuwachs an Lade­punkten zeigt, dass die Ener­gie­branche ein ent­schei­dender Treiber der zukunfts­wei­senden und kli­ma­scho­nenden Antriebs­tech­no­logie ist. Der Betrieb öffent­li­cher Lade­säulen ist auf­grund der geringen Anzahl von E‑Fahrzeugen aber nur selten wirt­schaft­lich. Das von der Bun­des­re­gie­rung auf­ge­legte Lade­­säulen-För­­der­­pro­­gramm ist des­halb enorm wichtig. Nach dem erfolg­rei­chen Start Anfang März 2017 mit einem För­der­vo­lumen von zehn Mil­lionen Euro für Nor­mal­la­de­punkte sowie 2.500 Schnell­la­de­punkten sollte der zweite Förder-Aufruf jetzt schnellst­mög­lich erfolgen und ein deut­lich grö­ßeres finan­zi­elles Volumen haben, um den Ausbau zu beschleu­nigen”, sagte Stefan Kap­ferer, Vor­sit­zender der BDEW-Haup­t­­ge­­schäfts­­­füh­rung heute in Berlin.

“Dar­über hinaus ist es not­wendig, künftig auch For­schung und Ent­wick­lung stärker anzu­kur­beln und die Lade­tech­no­lo­gien wei­ter­zu­ent­wi­ckeln, zum Bei­spiel das ‘Induk­tive Laden’. Hier können neue Kun­den­seg­mente erschlossen werden”, so Kapferer.

Für die BDEW-Erhe­­bung wurden die Ener­gie­un­ter­nehmen in Deutsch­land sowie Mit­glieder der Natio­nalen Platt­form Elek­tro­mo­bi­lität befragt.

Defi­ni­tionen

  • Ein Nor­mal­la­de­punkt ist ein Lade­punkt, an dem Strom mit einer Lade­leis­tung von höchs­tens 22 Kilo­watt an ein Elek­tro­mobil über­tragen werden kann.
  • Ein Schnell­la­de­punkt ist ein Lade­punkt, an dem Strom mit einer Lade­leis­tung von mehr als 22 Kilo­watt an ein Elek­tro­mobil über­tragen werden kann.
  • Ein Lade­punkt gilt als öffent­lich zugäng­lich, wenn er sich ent­weder im öffent­li­chen Stra­ßen­raum oder auf pri­vatem Grund befindet, sofern der zum Lade­punkt gehö­rende Park­platz von einem unbe­stimmten oder nur nach all­ge­meinen Merk­malen bestimm­baren Per­so­nen­kreis tat­säch­lich befahren werden kann.

Quelle: BDEW