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Dün­ge­ge­setz ver­fehlt nach­hal­tigen Gewässerschutz

17.03.2017 All­ge­mein

EU-Kom­mis­sion sollte an Klage gegen Deutsch­land fest­halten, bis EU-Nitra­t­richt­linie voll­ständig umge­setzt ist — BDEW zur Ver­ab­schie­dung des Dün­ge­ge­setzes im Bundesrat

“Es ist ent­täu­schend, dass die Politik ganz offen­sicht­lich die Anliegen der Land­wirt­schaft über den Schutz unseres Grund­was­sers stellt. Der ver­ab­schie­dete Ent­wurf des Dün­ge­ge­setzes ist ein fauler Kom­pro­miss mit zahl­rei­chen offenen Flanken. Ein wirk­samer Schutz unserer Böden und Gewässer ist damit jeden­falls nicht mög­lich”, kom­men­tiert Martin Weyand, BDEW-Haup­t­­ge­­schäfts­­­führer Wasser/Abwasser, die im Bun­desrat ver­ab­schie­dete Novelle des Düngegesetzes.

Die Vor­gaben zur Dün­ge­bi­lan­zie­rung sehen so viele Aus­nahmen vor, dass vor­aus­sicht­lich über die Hälfte aller Land­wirt­schafts­be­triebe Deutsch­lands nicht erfasst wird. Nie­mand kann dann kon­trol­lieren, wie viel Dünger in einen Betrieb hinein und wie viel hinaus geht. Das käme einem Frei­brief gleich. Ange­sichts der hohen Nitrat­ver­schmut­zung der Böden und Gewässer in einigen Regionen Deutsch­lands ist jede Aus­nahme Raubbau an unserer Umwelt.

Wenn die Politik es ernst mit dem Gewäs­ser­schutz meint, muss sie strikte Regeln ein­führen: Alle land­wirt­schaft­li­chen Betriebe müssen ihre Stoff­ströme in der Dün­ge­bi­lan­zie­rung offen­legen. Zudem muss in der Dün­ge­ver­ord­nung die geplante Ober­grenze von 170 Kilo­gramm Stick­stoff pro Hektar Acker­fläche aus­nahmslos für alle stick­stoff­hal­tigen Dünger gelten. Sobald an einem Standort der Grenz­wert von 50 Mil­li­gramm Nitrat pro Liter Grund­wasser über­schritten wird, muss ein sofor­tiger Dün­ge­stopp erfolgen.

“Es ist frag­lich, ob Deutsch­land mit diesem halb­her­zigen Gesetz in Brüssel über­haupt durch­kommt. Solange die EU-Nitra­­t­rich­t­­linie nicht voll­ständig umge­setzt und eine Ver­bes­se­rung der Gewäs­ser­qua­lität sicher­ge­stellt ist, sollte die Euro­päi­sche Kom­mis­sion an ihrer Klage fest­halten. Wenn jetzt nicht die Leit­planken für einen nach­hal­tigen Gewäs­ser­schutz gestellt werden, geht das zu Lasten aller nach­fol­genden Gene­ra­tionen”, so Weyand.

Quelle: BDEW