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BDEW zur Novel­lie­rung des Düngerechts

17.02.2017 All­ge­mein

Weyand: “Wir brau­chen kon­se­quentes Dün­ge­recht und keine faulen Kom­pro­misse” — BDEW for­dert EU-Kom­mis­sion auf, an Klage gegen Deutsch­land wegen unzu­rei­chender Umset­zung der EU-Nitra­t­richt­linie festzuhalten

“Wenn es um das deut­sche Grund­wasser geht, darf sich die Politik nicht auf faule Kom­pro­misse und groß­zü­gige Aus­nah­me­re­ge­lungen ein­lassen. Die mas­sive Über­dün­gung unserer Äcker muss end­lich gestoppt werden. Hierfür brau­chen wir strenge Dün­ge­vor­gaben und wirk­same Kon­troll­me­cha­nismen. Die bis­he­rigen Vor­schläge rei­chen bei weitem nicht aus, um unsere Böden und das Grund­wasser nach­haltig zu schützen. Die Politik muss ihrer Ver­ant­wor­tung gerecht werden und sich für eine Ver­schär­fung des Dün­ge­rechts ein­setzen”, sagte Martin Weyand, BDEW-Haup­t­­ge­­schäfts­­­führer Wasser/Abwasser, zum ver­ab­schie­deten Ent­wurf der Dün­ge­ver­ord­nung im Bun­des­ka­bi­nett. Das Dün­ge­ge­setz sollte am Don­nerstag, 15.02.2017, im Bun­destag ver­ab­schiedet werden.

Der BDEW for­dert, dass die Politik strenge Grenz­werte für die Dün­gung ein­führt und Aus­nahmen nur in begrün­deten Fällen zulässt: Die geplante Ober­grenze von 170 Kilo­gramm Stick­stoff pro Hektar Acker­fläche muss für alle stick­stoff­hal­tigen Dün­ge­mittel gelten. Auch müssen die Vor­gaben zur Dün­ge­bi­lan­zie­rung alle land­wirt­schaft­li­chen Betriebe erfassen, anstatt sich — wie bisher vor­ge­sehen — auf Groß­be­triebe zu beschränken. Denn damit wäre vor­aus­sicht­lich die Hälfte aller Betriebe nicht erfasst. Wird an einem Standort der Grenz­wert von 50 Mil­li­gramm Nitrat pro Liter Grund­wasser über­schritten, muss ein sofor­tiger Dün­ge­stopp erfolgen. Damit Böden und Gewässer sich rege­ne­rieren können, müssen gefähr­dete Gebiete aus­ge­wiesen und Akti­ons­pro­gramme ein­ge­leitet werden.

“Wir for­dern die Euro­päi­sche Kom­mis­sion auf, solange an ihrer Klage wegen unzu­rei­chender Umset­zung der EU-Nitra­­t­rich­t­­linie gegen Deutsch­land fest­zu­halten, bis das Dün­ge­recht so aus­ge­staltet ist, dass es eine nach­hal­tige Ver­bes­se­rung der Gewäs­ser­qua­lität sicher­stellt. Die mas­sive Über­dün­gung ist nicht nur Raubbau an der Umwelt und eine schwere Belas­tung für das Grund­wasser. Sie kann uns auch teuer zu stehen kommen: In einigen Regionen könnte die Jah­res­was­ser­rech­nung über 60 Pro­zent höher aus­fallen. Der Gesetz­geber darf nicht zulassen, dass am Ende der Ver­brau­cher für die Sünden der indus­tri­ellen Land­wirt­schaft zur Kasse gebeten wird”, so Weyand mit Bezug auf ein aktu­elles BDEW-Gut­achten zu den Kosten der Nitrat-Ver­­­schmu­t­­zung. Not­wendig ist in Deutsch­land zudem eine Kehrt­wende in der Agrar­po­litik: Weg von der indus­tri­ellen Land­wirt­schaft, hin zu einer öko­lo­gi­schen und stand­ort­ge­rechten Bewirt­schaf­tung der Flächen.

Quelle: BDEW